Florian Brunner ist auf das öffentliche Recht spezialisiert. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt auf dem Staatsrecht, allen Gebieten des Wirtschaftsverwaltungsrechts und dem öffentlichen Prozessrecht. Er berät Gemeinwesen, Unternehmen und Privatpersonen und vertritt sie vor Verwaltungsbehörden und Gerichten. Er verfasst Rechtsgutachten und publiziert und referiert in seinen Fachgebieten.