Übersicht

Bau, Immobilien und Hotels

Weil Bauen unsere Passion ist

Bauen wird immer komplexer und anspruchsvoller. Gesetze müssen eingehalten, Bewilligungen eingeholt werden. Mit fundiertem Fachwissen, reicher Erfahrung und einem multidisziplinären Ansatz bieten wir Unternehmen eine bedarfsgerechte, kompetente und umfassende Beratung und Betreuung, die für eine erfolgreiche Realisierung oder Bewirtschaftung ihrer Projekte sorgt.

Bei Bratschi AG stehen Sie mit Ihren Interessen im Zentrum: Ihre Bedürfnisse bilden die Grundlage der Beratung durch unsere Spezialisten aus der Industry Group Bau, Immobilien und Hotels. Damit wir Ihnen möglichst einfache und übersichtliche Lösungsansätze aufzeigen können, betrachten wir Fragestellungen und Herausforderungen zu Grundstücken, Liegenschaften, Infrastrukturanlagen, Hochbauten, Hotels etc. stets ganzheitlich. Das bedeutet, dass wir neben rechtlichen Fragen auch die wirtschaftlichen und finanziellen Aspekte in unsere Arbeit mit einbeziehen.

 

Know-how zu Bau, Immobilien und Hotels

Publikation

Im Baubewilligungsverfahren unnötige Verzögerungen oder einen «Schiffbruch» vermeiden – wie geht das?

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tax blog: Höchstrichterliche Bestätigung des Immobilienbetriebs bei Umstrukturierungen

Das Bundesgericht hat kürzlich die Praxis der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) bestätigt, wonach für das Vorliegen einer steuerneutralen Umstrukturierung von Immobilienbetrieben (i) eine professionelle Immobilienbewirtschaftung mit einem (ii) marktüblichen Personalaufwand von maximal 5% des Mietertrags genügt. Und die professionelle Immobilienverwaltung kann auch durch eine Drittperson im Auftragsverhältnis erbracht werden.

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real estate blog: Die Bedeutung der rechtzeitigen Beantragung der Mietzinsanpassung infolge Veränderungen des hypothekarischen Referenzzinssatzes auf Ende der Indexdauer (Urteil des Bundesgerichts BGer 4A_252/2023 vom 24. Oktober 2023)

Das Bundesgericht bekräftigt, dass bei indexierten Mietverhältnissen nach Ablauf der festen Vertragsdauer und (stillschweigender oder ausdrücklicher) unbefristeter Fortführung des Mietverhältnisses eine Mietzinsanpassung nach der relativen Methode, insbesondere solcher wegen Änderungen des hypothekarischen Referenzzinssatzes seit Beginn der Indexmiete, nur auf das Ende der Indexdauer (unter Einhaltung der Kündigungsfrist) verlangt werden kann. Ansonsten gelte die unwiderlegbare Vermutung, dass die Parteien den bisherigen Mietzins als angemessen bzw. nicht missbräuchlich erachten. Spätere Mietzinsanpassungen gestützt auf davor eingetretene Umstände sind anschliessend ausgeschlossen. Für spätere Mietzinsanpassungen sind demnach die Kostenstände und der hypothekarische Referenzzinssatz im Zeitpunkt massgebend, in dem die Parteien unter Einhaltung der Kündigungsfrist auf Ablauf der Indexdauer hätten kündigen und damit eine Mietzinsänderung nach der relativen Methode hätten begehren können.

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News zu Bau, Immobilien und Hotels

21.03.2024

Chambers Europe Rankings 2024

Wir freuen uns, Ihnen mitzuteilen, dass die Bratschi AG in der Ausgabe 2024 des renommierten internationalen Chambers Europe ausgezeichnet wurde.

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07.02.2024

Who is Who Legal - Global Elite Thought Leaders 2024

WWL hat die «Global Elite Thought Leaders» für das Jahr 2024 veröffentlicht. Dieser Guide enthält jene Personen, die unter allen im «Who is Who Legal» gelisteten Anwälten die höchste Anzahl von Nominierungen durch Kollegen, Unternehmensjuristen und andere Marktquellen erhalten haben.

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16.01.2024

Das ehemalige Hotel Basel wird zu einem Limehome

Nach einem Umbau eröffnet das ehemalige Hotel Basel per Ende des zweiten Quartals 2024 neu als Limehome: 

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