Übersicht

Infrastrukturrecht

Beim Infrastrukturrecht handelt es sich um ein Querschnittsrecht, das nicht in einem eigenen Gesetzestext geregelt ist, sondern das sich themenübergreifend mit der staatlichen und kommunalen Infrastruktur beschäftigt. Infrastrukturrecht hat dabei die Gewährleistung flächendeckender Angebote und Daseinsvorsorge (z.B. Wasser, Abwasser, Energie, Verkehr, Telekommunikation, Post) zum Ziel.

Know-how zu Infrastrukturrecht

Präsentation

Rechtliche Rahmenbedingungen für die Nutzung und staatliche Förderung der Glasfaserinfrastrukturen

Mehr erfahren
Publikation

Plädoyer für Wettbewerb auf Kommunikationsnetzen - Absprachen zwischen staatsnahen Unternehmen wären nicht zum Wohle der Schweizer Konsumenten

Mehr erfahren
Publikation

Verwaltungsrechtliche Sanktionen im Bau- und Umweltrecht

Mehr erfahren

Unsere Standorte

Zum Kontaktformular