Die Schweiz hat eine bedeutende steuerliche Änderung beschlossen: Die Frist für den steuerlichen Verlustvortrag wird von bisher sieben auf neu zehn Jahre verlängert. Ziel dieser Massnahme ist es, insbesondere Unternehmen, die von der Corona-Pandemie betroffen waren, sowie Startups mit langen Anlaufphasen steuerlich zu entlasten und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Schweiz zu stärken.
1. Was ändert sich konkret?
Verlängerung der Verlustverrechnungsperiode: Verluste, die ab dem Steuerjahr 2020 entstanden sind, können künftig während zehn Steuerperioden mit künftigen Gewinnen verrechnet werden. Für Verluste aus früheren Jahren bleibt die bisherige Siebenjahresfrist bestehen.
Geltungsbereich: Die neue Regelung gilt für die direkte Bundessteuer sowie für die kantonalen und kommunalen Steuern. Auch Verluste aus ausländischen Betriebsstätten Schweizer Unternehmen sind erfasst.
Kein Verlustrücktrag: Die Schweiz bleibt beim Prinzip des Verlustvortrags (Loss Carry Forward). Ein Verlustrücktrag (Carry Back) ist weiterhin nicht vorgesehen.
2. Zeitplan und Inkrafttreten
Das Gesetz wurde im Dezember 2025 vom Parlament verabschiedet. Die Referendumsfrist ist am 17. April 2026 ungenutzt abgelaufen. Das Inkrafttreten ist spätestens auf den 1. Januar 2028 vorgesehen; das genaue Datum wird noch vom Bundesrat festgelegt.
3. Vorteile der neuen Regelung
Entlastung pandemiegeschädigter Unternehmen: Unternehmen, die in den Jahren der Pandemie hohe Verluste erlitten haben, erhalten mehr Zeit, diese steuerlich geltend zu machen.
Förderung von Startups: Junge Unternehmen mit langen Aufbauphasen profitieren, da sie Verluste länger mit späteren Gewinnen verrechnen können.
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit: Im internationalen Vergleich war die Schweiz mit der bisherigen Siebenjahresfrist restriktiv. Viele EU-Staaten kennen bereits unbefristete Verlustverrechnungen (oft mit betragsmässigen Begrenzungen). Im Zusammenhang mit der OECD-Mindestbesteuerung ist dies eine zusätzliche Massnahme, um die negativen Folgen für multinationale Unternehmen abzumildern.
Gerechtere Besteuerung: Die Massnahme folgt dem verfassungsmässig garantierten Prinzip der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit – Steuern fallen erst an, wenn wieder Gewinne erzielt werden.
4. Kritik und Herausforderungen
Finanzielle Auswirkungen: Es wird mit Mindereinnahmen für Bund, Kantone und Gemeinden gerechnet, deren Höhe schwer abschätzbar ist. Die Mehrheit der Kantone war im
Begrenzter Nutzen: Kritiker argumentieren, dass vor allem Unternehmen mit grösseren oder mehrjährigen Verlusten profitieren und der Nutzen im Verhältnis zu den Kosten gering sei. Zudem hatten zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Änderung viele kleinere pandemiegeschädigte Unternehmen ihre Geschäftstätigkeit bereits eingestellt oder mussten Konkurs anmelden.
Internationale Einordnung: Trotz der Verlängerung bleibt die Schweiz im internationalen Vergleich eher konservativ, da viele Länder keine zeitliche Begrenzung kennen.
5. Fazit
Die Verlängerung der Verlustverrechnungsperiode auf zehn Jahre ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Schweiz. Sie bietet Unternehmen in Krisen- oder Aufbauphasen mehr Flexibilität und Planungssicherheit. Dennoch bleibt die Schweiz im internationalen Vergleich zurückhaltend.
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