Digitalisierung der Verwaltungsrechtspflege – von der Strategie zur Praxis
05. März 2026
Veranstaltung für Verwaltungsmitarbeitende vom 5. März 2026
Die Digitalisierung der Verwaltungsrechtspflege schreitet voran. Auf eidgenössischer und kantonaler Ebene stehen wichtige Rechtsänderungen an. Dazu gehören im Bund der Erlass des BEKJ (Justitia 4.0) und im Kanton Zürich die Revision des VRG.
Diese Digitalisierungsvorhaben stellen Behörden vor rechtliche, organisatorische und technische Fragen. Gerade jetzt sind praxisnahe Einblicke und der fachliche Austausch zwischen Verwaltung und Beratung besonders wertvoll.
Elektronische Verwaltungsrechtspflege: Bestandesaufnahme Was ist der aktuelle Umsetzungsstand des elektronischen Rechtsverkehrs im Bund und in den Kantonen? Was bedeutet das BEKJ für die Kantone? Und inwiefern bietet die VRG-Revision im Kanton Zürich eine Orientierung für andere Kantone? Florian Brunner gibt einen Überblick über diese Fragen.
Erfolgsfaktoren im Projekt zur Einführung der elektronischen Verwaltungsrechtspflege Die elektronische Verwaltungsrechtspflege bringt neue Anforderungen mit sich, die von Behörden eingehalten werden müssen. Die Umsetzung bedarf einer klaren Aufgabenteilung zwischen Projekt und Stammorganisation. Weiter erfordert die breite Betroffenheit einen Mix von Befähigungs- und Kommunikationsmassnahmen, die auf die verschiedenen Anspruchsgruppen – von der Führung bis zur Sachbearbeitung – zugeschnitten sind. Jonas Racine erläuterte diese und weitere Erfolgsfaktoren im Umsetzungsprojekt.
Governance bei der Einführung elektronischer Verwaltungsverfahren Die Einführung einer technischen Lösung bedingt eine durchdachte Governance. Verwaltungsweite Vorgaben versprechen Effizienz, stehen jedoch im Spannungsfeld zur Führungsverantwortung und der fachlichen Expertise in den einzelnen Verwaltungseinheiten. Michael Bader nimmt Sie mit auf die Reise von Problemstellung bis zu einer möglichen Umsetzung.
Umstellung auf elektronische Aktenführung und elektronische Akteneinsicht aus Behördensicht Die Digitalisierung der Verwaltungsrechtspflege bedingt eine Umstellung auf die elektronische Aktenführung und -einsicht. Die Umsetzung kann technisch anspruchsvoll sein und macht behördenseitig einen Medienträgerwechsel (Scan von Unterlagen in Papierform) erforderlich. Dies muss vorgängig sorgfältig geplant werden. Livio Bundi erläutert, welche juristischen Regelungen den Umstieg erleichtern können.
Elektronische Verfahren im Kanton Zürich ab 1. Januar 2027 – Fallstricke, Stolpersteine und Faustregeln für Behörden Der Kanton Zürich nimmt in der Digitalisierung der Verwaltungsrechtspflege eine Pionierrolle ein. Per 1. Januar 2027 führt er für berufsmässige Vertreterinnen und für Behörden eine Digital-only-Pflicht ein. Die korrekte Führung von Verfahren wird für Behörden eine Herausforderung sein. Wie immer steckt der Teufel im Detail. Isabelle Häner und Anja Josuran-Binder zeigen die Fallstricke und Stolpersteine für Behörden auf. Gleichzeitig formulieren sie Faustregeln, die bei der Führung von elektronischen Verfahren hilfreich sein werden.
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