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tax blog: Die steuerrechtlichen Folgen von Finanzanlagen im Ausland: Warum Schweizer Anleger und Anlegerinnen die Steuerfolgen in Frankreich, den USA und anderen Ländern im Blick haben sollten

Fischer Melanie und Jenoure Cédric-Olivier, in: bratschi tax blog, März 2025

Die Globalisierung der Finanzmärkte hat es Schweizer Anlegern erleichtert, ihre Portfolios international zu diversifizieren. Diese Strategie zur Risikostreuung kann zwar von grossem Wert sein, birgt jedoch steuerliche Herausforderungen, die häufig übersehen werden. Insbesondere Finanzanlagen wie Aktien, Anleihen oder Fonds in Ländern wie Frankreich und den USA können für in der Schweiz ansässige Steuerpflichtige komplexe steuerrechtliche Konsequenzen haben – sowohl im Erbfall als auch bei Schenkungen. Es ist daher unerlässlich, sich mit den steuerrechtlichen Auswirkungen auseinanderzusetzen und potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen.

Steuerliche Auswirkungen des Besitzes von Finanzanlagen in Frankreich

 

Viele Schweizer Anlegerinnen investieren in französische Aktien, Anleihen oder Fonds, sei es aus Gründen der Diversifikation oder des Zugangs zu internationalen Märkten. Allerdings können diese Investitionen im Erbfall zu erheblichen steuerlichen Belastungen führen, die vielen nicht bewusst sind.

 

Beispielsweise können französische Finanzanlagen – etwa Aktien von Unternehmen wie LVMH, Carrefour oder L’Oréal – im Erbfall auf Schweizer Erben übergehen. Diese Erben könnten der französischen Erbschaftssteuer unterliegen, auch wenn die Erblasserin in der Schweiz ansässig war. Die französischen Steuerbehörden prüfen, ob die Finanzanlagen als «Mittelpunkt der wirtschaftlichen Interessen» gemäss Art. 4B Abs. CGI (Code général des Impôts) qualifiziert werden. Ist dies der Fall, müssen die Erben eine Erbschaftssteuererklärung in Frankreich abgeben und könnten mit Steuersätzen von bis zu 45 % in direkter Linie und 60 % bei Dritten rechnen.

 

Dieser französischen Steuerkompetenz, die sich aus Art. 750ter 2 CGI (Code général des Impôts) ergibt, liegt zugrunde, dass Frankreich und die Schweiz seit dem 1. Januar 2015 nicht mehr durch ein Erbschaftssteuerabkommen miteinander verbunden sind. Dadurch gewinnt die französische Steuerkompetenz bezüglich Finanzanlagen zunehmend an Bedeutung. Viele Erben sind sich dieser Steuerpflicht nicht bewusst, was zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen kann, wenn steuerliche Pflichten nicht ordnungsgemäss erfüllt werden.

 

 

Steuerliche Konsequenzen bei Finanzanlagen in den USA

 

Nicht nur Frankreich stellt eine steuerliche Herausforderung dar – auch der Besitz von US-Aktien, -Anleihen oder -Fonds kann für in der Schweiz ansässige Erben erhebliche steuerliche Konsequenzen haben. Der US-Markt zieht weltweit Investoren an, und viele Schweizer Anleger haben signifikante Anteile an US-Wertpapieren in ihren Portfolios. Im Erbfall können diese Finanzprodukte jedoch hohe steuerliche Belastungen mit sich bringen, die vielen nicht bewusst sind. Dies gilt insbesondere für direkt gehaltene US-Wertpapiere, deren Gesamtwert im Nachlass über 60.000 US-Dollar liegt.

 

Wird ein solches Portfolio von US-Wertpapieren im Todesfall auf die Erben übertragen, könnte der Nachlass der US-Erbschaftssteuer unterliegen. Dies betrifft nicht nur US-Bürger oder Personen, die in den USA leben, sondern auch Schweizer Staatsbürgerinnen, die US-Vermögenswerte vererben. Das US-Steuerrecht macht sogenannte «US Situs Assets» (Vermögenswerte mit US-Bezug) auch für Erben ausserhalb der USA steuerpflichtig. Zu diesen Vermögenswerten zählen US-Aktien, US-Anleihen und andere Finanzprodukte, die von US-Institutionen ausgegeben wurden.

 

Hinterlässt der Erblasser ein umfangreiches Portfolio von US-Wertpapieren, müssen die Erben eine US-Erbschaftssteuererklärung (Formular 706-NA) abgeben und den Nachlass dem US-Fiskus melden. Diese Meldepflicht kann sich als bürokratischer Albtraum entpuppen, zumal viele Erben nicht über ihre US-Steuerpflicht informiert sind. Obwohl nur sehr umfangreiche US-Wertpapierbestände tatsächlich zu einer Erbschaftssteuer von bis zu 40 % führen, können die damit verbundenen Kosten und der administrative Aufwand erheblich sein.

 

 

Fazit

Angesichts der zunehmenden Globalisierung und der wachsenden Zahl internationaler Investitionen sollten Schweizer Anleger verstärkt auf die steuerlichen Implikationen von Finanzanlagen im Ausland achten. Die steuerrechtlichen Konsequenzen sind oft nicht auf den ersten Blick erkennbar, und viele Finanzinstitute bieten nicht immer die notwendige Beratung, um Anlegerinnen auf potenzielle Risiken hinzuweisen.

 

Die steuerlichen Folgen des Besitzes von Finanzanlagen im Ausland – sei es in Frankreich, den USA oder anderen Ländern – sind nicht zu unterschätzen. Sie können im Erbfall zu unerwarteten steuerlichen Belastungen führen und erfordern eine sorgfältige Planung sowie fachkundige Beratung. Es ist ratsam, sich der potenziellen Risiken bewusst zu sein und rechtzeitig die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um die Erben vor unangenehmen steuerlichen Überraschungen zu schützen.

 

Quellen:


https://www.zkb.ch/media/zkb/dokumente/legal/us_erbschaftssteuer.pdf

https://www.vischer.com/know-how/blog/us-erbschaftssteuern-koennen-auch-nicht-us-personen-treffen/

https://www.nzz.ch/finanzen/us-erbschaftssteuer-das-muessen-die-erben-beachten-ld.1605674

https://www.tagesanzeiger.ch/geldberater-warum-bei-us-aktien-das-erben-schwierig-werden-kann-808637773036

https://www.vischer.com/fileadmin/uploads/vischer/Documents/Activities/Tarolli_BAZ.pdf

https://www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/31870.pdf

https://www.linkedin.com/posts/jean-michel-dimanche-ll-m-77874a23_r%C3%A9sidents-fiscaux-suisses-votre-r%C3%A9solution-activity-7279097293788594176-dpty?utm_source=share&utm_medium=member_ios

https://www.legifrance.gouv.fr/codes/texte_lc/LEGITEXT000006069577/  

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Melanie Fischer 2
Melanie Fischer
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Cédric-Olivier Jenoure
Avocat, Associé, Expert-fiscal diplômé, Membre du Conseil d'administration
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