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Der Vermögensverwalter im neuen FIDLEG/FINIG Newsletter November 2019

 
 

Der Bundesrat hat letzte Woche endlich die definitiven Verordnungstexte zu diesen Gesetzen veröffentlicht. Damit stehen die Bewilligungsvoraussetzungen, die Verhaltensregeln, die Abgrenzungskriterien und das Übergansregime fest.

 
 

Bewilligungsverfahren für (einfache) Vermögensverwalter

»Der Artikel von Marcel Aellen bietet unabhängigen Vermögensverwaltern eine Übersicht über das für sie ab 1. Januar 2020 neu geltende Bewilligungsverfahren und die Unterstellung unter eine prudentielle Aufsicht.
»Marcel Aellen, Dr. iur., Rechtsanwalt, Partner

 
 

Verhaltensregeln für die unabhängigen Vermögensverwalter nach dem FIDLEG und FINIG

»Kurt Blickenstorfer beleuchtet in seinem Artikel die Verhaltensregeln nach FIDLEG, an die sich auch die unabhängigen Vermögensverwalter neu zu halten haben.
»Kurt Blickenstorfer, Dr. iur., LL.M., Rechtsanwalt, Partner

 
 

Vermögensverwalter von Kollektivvermögen: Neuerungen und Abgrenzung zum einfachen Vermögensverwalter

»Lesen Sie im Beitrag von Hannes Glaus und Silvia Renninger über die Statusänderungen von Verwaltern von Kollektivvermögen und den damit verbundenen Handlungsbedarf. Zum Schluss geht der Beitrag der Frage nach, ob grössere Vermögensverwalter allenfalls besser eine Bewilligung als Verwalter von Kollektivvermögen anstreben sollten.
»Hannes Glaus, Dr. iur., LL.M., Rechtsanwalt, Partner
»Silvia Renninger, lic. iur. LL.M., Rechtsanwältin

 
 

Übergangsregime der neuen Finanzmarktordnung - bis wann sind welche Pflichten zu erfüllen?

»Pascal Rüedi stellt in seinem Beitrag die für unabhängige Vermögensverwalter relevanten Übergangsbestimmungen des FIDLEG und des FINIG dar und zeigt, ab welchem Zeitpunkt die wichtigsten Pflichten einzuhalten sind.
»Pascal Rüedi, Dr. iur., LL.M., Rechtsanwalt, Partner

 
 

»Newsletter komplett (PDF)
 
 

Bratschi AG, eine führende Schweizer Anwaltskanzlei mit über 90 Anwältinnen und Anwälten in den Wirtschaftszentren der Schweiz, bietet schweizerischen und ausländischen Unternehmen und Privatpersonen professionelle Beratung und Vertretung in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts, im Steuerrecht und im öffentlichen Recht, aber auch im Medien- und Kommunikationsrecht sowie in notariellen Angelegenheiten.

Der Inhalt dieses Newsletters gibt allgemeine Ansichten der Autorinnen und Autoren zum Zeitpunkt der Publikation wieder, ohne dabei konkrete Fragestellungen oder Umstände zu berücksichtigen. Er ist allgemeiner Natur und ersetzt keine Rechtsauskunft. Jede Haftung für seinen Inhalt wird ausdrücklich ausgeschlossen. Bei für Sie relevanten Fragestellungen stehen Ihnen unsere Expertinnen und Experten gerne zur Verfügung.

 
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