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Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt, dass das Zeichen «ALPSTEIN» für die beanspruchten Milchprodukte als direkte (geografische) Herkunftsangabe gilt, und lehnt daher die Eintragung als Marke ab.

Bieri Adrian und Muthulingam Piriyanthini, in: ius.focus Handels– und Wirtschaftsrecht, Heft 10, Oktober 2024

Autoren

Bieri Adrian
Adrian Bieri
Rechtsanwalt, Partner
Leitung Immaterialgüter, Technologie und Datenschutz
Zürich
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Piriyanthini Muthulingam

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