Enteignungsrecht

Als Enteignung bezeichnet man juristisch den Entzug von Eigentum durch den Staat gegen eine Entschädigung. Der Enteignung aus verkehrstechnischen, militärischen und anderen in den Staatsaufgaben liegenden Gründen muss ein übergeordneter, dem Allgemeinwohl dienender Zweck zugrunde liegen. Da Eigentum in marktwirtschaftlich verfassten Demokratien zu den Grundrechten gehört, sind Enteignungen hier nur in bestimmten rechtlich geregelten Ausnahmefällen möglich.

Publikationen

Publikation Fachhandbuch Verwaltungsrecht Häner Isabelle, in: Häner Isabelle/Biaggini Giovanni/Saxer Urs/Schott Markus (Hrg.), 1. Auflage, Zürich 2015

Publikation Ausgewählte Gebiete des Bundesverwaltungsrechts (2014) Häner Isabelle, zusammen mit Linhard Andreas/Tschannen Pierre/Uhlmann Felix/Vogel Stefan, 8. Auflage, Basel 2014



Unser Team, Ihre Spezialisten.

Unser Team, Ihre Spezialisten.

Ulrich Keusen

Rechtsanwalt CAS, Fachanwalt SAV Bau- und Immobilienrecht
Rechtsanwalt
Partner
Bern
Deutsch, Französisch, Englisch

Ulrich Keusen

Rechtsanwalt CAS, Fachanwalt SAV Bau- und Immobilienrecht
Rechtsanwalt
Partner
Bern
Deutsch, Französisch, Englisch

T +41 58 258 16 00
ulrich.keusen@bratschi.ch

Kathrin Lanz Kneissler

lic. iur., LL.M.
Rechtsanwältin
Counsel
Bern
Deutsch, Französisch, Englisch

Kathrin Lanz Kneissler

lic. iur., LL.M.
Rechtsanwältin
Counsel
Bern
Deutsch, Französisch, Englisch

T +41 58 258 16 00
kathrin.lanz@bratschi.ch