Unseren in- und ausländischen Klienten liefern wir massgeschneiderte Lösungen. Durch unsere exzellenten Beziehungen zu den Schweizer Steuerbehörden und zu Fachkollegen weltweit sowie durch die enge Zusammenarbeit mit den Anwälten unserer Kanzlei schützen wir unsere Klienten vor negativen steuerlichen und rechtlichen Überraschungen. Unsere Klienten sind Unternehmen, Privatpersonen, Finanzinstitute, institutionelle und private Investoren, Personengesellschaften, Trusts, Nachlässe, Family Offices, Stiftungen sowie NGOs. Unsere Dienstleistungen umfassen zum Beispiel:
Die Einführung einer zivilstandsunabhängigen Besteuerung beschäftigt die Schweiz bereits seit geraumer Zeit. Zu diesem Thema legte der Bundesrat im Dezember 2022 zwei Gesetzesentwürfe zur Vernehmlassung vor. Fast zeitgleich kam am 4. Oktober 2022 die Volksinitiative «Steuergerechtigkeitsinitiative» erfolgreich zustande. Nach der Vernehmlassung präsentierte der Bundesrat im August 2023 Eckwerte zur Individualbesteuerung, die im Februar 2024 schliesslich dem Parlament als Vorlage und indirekter Gegenvorschlag zur Steuergerechtigkeitsinitiative vorgelegt wurden. Am 21. Februar 2024 verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zur Steuergerechtigkeitsinitiative sowie den indirekten Gegenvorschlag mit dem Bundesgesetz über die Individualbesteuerung, welche sich seither in der parlamentarischen Beratung befinden. Das Schweizer Stimmvolk wird voraussichtlich bis in zwei Jahren über die Individualbesteuerung abstimmen, wobei momentan mit einer allfälligen Einführung in 5 bis 8 Jahren gerechnet werden darf.
Das Bundesgericht hat in einem Entscheid vom April 2023 entschieden, dass die Rückzahlung von verdeckten Kapitaleinlagen grundsätzlich nicht der Einkommenssteuer (beim empfangenden Aktionär) unterliegt. Eine handelsrechtlich separate Erfassung bei der rückzahlenden Gesellschaft, wie dies für die Anerkennung von Reserven aus Kapitaleinlagen (KER) erforderlich ist, ist somit nicht nötig. Der Nachweis, dass tatsächliche eine Rückzahlung einer verdeckten Kapitaleinlage vorliegt, obliegt dem Steuerpflichtigen. Es empfiehlt sich somit, verdeckte Kapitaleinlagen bereits im Zeitpunkt der Einlage mittels eines verbindlichen Vorbescheids (Ruling) beim zuständigen Steueramt bestätigen zu lassen.
Das Bundesgericht hat kürzlich die Praxis der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) bestätigt, wonach für das Vorliegen einer steuerneutralen Umstrukturierung von Immobilienbetrieben (i) eine professionelle Immobilienbewirtschaftung mit einem (ii) marktüblichen Personalaufwand von maximal 5% des Mietertrags genügt. Und die professionelle Immobilienverwaltung kann auch durch eine Drittperson im Auftragsverhältnis erbracht werden.
Die enthus Group GmbH mit Hauptsitz in Böblingen (Baden-Württemberg), ein in Deutschland, Österreich und in der Schweiz tätiger IT-Lösungsanbieter, und die Global IT-Gruppe mit Sitz in Neerach (Zürich) gehen gemeinsam in die Zukunft.
Wir freuen uns, Ihnen mitzuteilen, dass Bratschi auch in diesem Jahr wieder von dem renommierten internationalen Chambers Global Ranking ausgezeichnet wurde.
Der «Chambers Global Guide» listet die besten Anwälte und Anwaltskanzleien in über 200 Ländern der Welt auf.
Die EGS Beteiligungen AG (EGSB), eine langfristig orientierte Beteiligungsgesellschaft der Ernst Göhner Stiftung Zug, hat eine Mehrheitsbeteiligung an der SERTO Gruppe, ein Spezialist im Bereich Rohrverschraubungen und Rohrverbindungskomponenten, erworben. Das Management der SERTO Gruppe bleibt weiterhin investiert.