Baptiste Lanini befasst sich in seiner Praxis mit allen Bereichen, die in irgendeiner Weise mit Land, Immobilien und dem Bauwesen zu tun haben. Er berät private und institutionelle Klientinnen und Klienten in diesen verschiedenen Bereichen und vertritt sie vor den zuständigen Zivil- und Verwaltungsgerichten.
Seine Fachgebiete im Privatrecht umfassen Werk- und Subunternehmerverträge, Architekten- und Ingenieurverträge, das Bauhandwerkerpfandrecht, Kauf und Verkauf von Immobilien, Vorkaufs-, Kaufs- oder Rückkaufsrecht, den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (Lex Koller), Maklerverträge, Vereinbarungen zur Immobilienentwicklung, Miet- und Pachtverträge, Miteigentum und Stockwerkeigentum, Nachbarschaftsstreitigkeiten, Sachenrechte, Dienstbarkeiten und das Baurecht.
Im Bereich des öffentlichen Rechts befasst sich Baptiste Lanini insbesondere mit folgenden Themen: Raumplanung, Baupolizei, Baubewilligungen, Umweltrecht (belastete Standorte, Lärmbekämpfung), Zweitwohnungen (Lex Weber), Natur- und Landschaftsrecht, Enteignung und öffentliches Beschaffungswesen.