Das Familienrecht regelt, als Teilgebiet des Zivilrechts, die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen. Darüber hinaus behandelt es aber auch die außerhalb der Verwandtschaft bestehenden gesetzlichen Vertretungsfunktionen wie Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung.