Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen, darüber hinaus aber auch Vertretungsfunktionen wie Vormundschaft, Beistandschaft oder Pflegschaft.
Wir unterstützen Sie in sämtlichen strittigen und nicht-strittigen Belangen von Trennungen resp. Eheschutzverfahren über Scheidungen (inkl. Unterhaltsberechnungen und güterrechtliche Auseinandersetzungen) bis hin zu spezifischen kinderrechtlichen Belangen (elterliche Sorge, Obhut, Unterhalt, Beistandschaft). Grosse Erfahrung besteht zudem in der Ausarbeitung und Beurkundung diverser Verträge wie Ehe- und Erbverträge, Konkubinatsverträge und Vorsorgeaufträge. Auch bei internationalen Fragestellungen hilft Ihnen unser Familienrechtsteam gerne weiter.