Übersicht

Kunstrecht

Wir beraten in- und ausländische Klientinnen und Klienten beim Erwerb von Kunstwerken, z.B. durch die Erstellung von Verträgen und die Abklärung mit Bezug auf die Urheberrechte, Eigentumsverhältnisse oder Expertisen. 

Weiter unterstützen wir bei Fragen zum Versicherungsschutz, zur nationalen oder internationalen Ausleihe oder zu Nutzungsrechten. Einerseits beraten wir Kunstsammlerinnen und Kunstsammler, Galerien, Auktionshäuser, Museen und Investorinnen und Investoren in rechtlichen Angelegenheiten, andererseits auch im Bereich der bildenden Kunst; Veranstaltende oder Institutionen aus den Sparten Theater, Konzert, Literatur, Tanz, Oper und begleiten Kunst- und Kulturprojekte.

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