Übersicht

Kunstrecht

Kunst inspiriert und man denkt dabei nicht zuallererst an Rechtsfragen. Trotzdem haben Kunst und Recht viele Anknüpfungspunkte. Im Vordergrund stehen beim Erwerb von Kunstwerken hauptsächlich vertragsrechtliche Fragen sowie Urheberrechte, Eigentumsverhältnisse oder Expertisen. Daneben können sich auch Fragen um Versicherungsschutz, nationale oder internationale Ausleihe oder Nutzungsrechten stellen. Wir beraten Kunstsammler, Galerien, Auktionshäuser, Museen oder auch Investoren in rechtlichen Angelegenheiten.

Daneben beraten wir auch im Bereich der bildenden Kunst Veranstalter oder Institutionen aus den Sparten Theater, Konzert, Literatur, Tanz und Oper oder begleiten Kunst- und Kulturprojekte.

Medienpräsenz
"Millionenbetrag: Mäzenin Ursula Streit unterstützt Kunstmuseum", Oliver Meier, in: Berner Zeitung vom 14. Januar 2015

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