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real estate blog: Die revidierte Bauarbeitenverordnung – erste Erfahrungen und Herausforderungen

Wyss Lukas mit Abt Tobias, in: Bratschi Algemeiner-Newsletter, Juni 2022

Am 1. Januar 2022 trat die revidierte Bauarbeitenverordnung in Kraft – dies bietet den Anlass, nochmals kurz zurückzuschauen und sich mit den grössten Neuerungen und Herausforderungen zu beschäftigen. Die totalrevidierte Verordnung wurde von Fachverbänden breit kommentiert und in der Praxis mehrheitlich positiv ausgenommen, auch wenn vielseitige Herausforderungen für deren lückenlose Umsetzung bestehen bleiben. Dies ist insofern problematisch, als sich daraus bei Bauunfällen direkt zivil- und strafrechtliche Verantwortlichkeiten ergeben können.

Die Bauarbeitenverordnung wurde gegenüber ihrer Vorgängerversion systematisch und materiell überarbeitet: die Struktur wurde angepasst, einzelne Absätze wurden in neue Artikel überführt, die Verordnung wurde neu durchnummeriert und mit neuen Bestimmungen versehen. Die Neuerungen betreffen dabei einerseits die allgemeinen Bestimmungen für sämtliche Bauarbeiten, und andererseits bestimmte Tätigkeitsbereiche. Die wichtigsten Neuerungen finden sich bei den Bestimmungen für alle Bauarbeiten (2. Kapitel der Bauarbeitenverordnung). Nennenswert ist in diesem Zusammenhang das Schriftlichkeitserfordernis eines Sicherheits- und Gesundheitskonzept für alle Bauarbeiten (Art. 4 Bauarbeitenverordnung).

Die neue Bauarbeitenverordnung folgt der Tendenz, nebst den bereits bestehenden Vorschriften und Empfehlungen der SUVA, des BfU, der EKAS oder Verbandsempfehlungen sämtliche Gefahrenbereiche des Lebens immer stärker zu reglementieren. Aufgrund dieser erhöhten Sicherheitsanforderungen ist man versucht, von einer «Quasi-Kausalhaftung» im Baubereich zu sprechen. Angesichts der kontinuierlich zurückgehenden Anzahl an (schweren) Bauunfällen in der Schweiz ist immerhin festzustellen, dass diese Vorgaben und die Rechtsprechung der Gerichte ihren Zweck zu erfüllen scheinen.

Doch die Herausforderungen bleiben gross: Die heute mehrheitlich komplexen Bauvorhaben führen zu immer weniger standardmässigen Bauarbeiten, weswegen ein stets stärker vernetztes Arbeiten verschiedener Player auf und neben der Baustelle erforderlich ist. Dies erhöht den Planungs- und Koordinationsaufwand erheblich. Dies kontrastiert mit dem steigenden Zeit- und Kostendruck sowie der Tatsache, dass auf Baustellen teils wenig ausgebildete Bauarbeitende eingesetzt werden, was zu einer erhöhten Fehleranfälligkeit führt und die Gefahr von Unfällen erhöht. Viele Unfälle erfolgen wegen mangelhafter Koordination und Kommunikation zwischen der Bauleitung und den verschiedenen Unternehmern, bzw. der Unternehmer unter sich: Zu früh oder nicht kommunizierte Entfernung von Sicherheitsabsperrungen, unkoordinierte parallele Bauarbeiten, ungenügende Absicherung oder Absperrung von gewissen Arbeitsbereichen, z.B. bei der Öffnung von Baugerüsten, Bodendurchbrüchen bei Sanierungsarbeiten, usw. führen immer wieder zu vermeidbaren schweren Unfällen.

Um den Anforderungen der neuen Verordnung gerecht zu werden, haben wir in unserem Newsletter vom Juni 2022 eine Reihe von hilfreichen Massnahmen empfohlen. Mit folgendem Link können Sie die wichtigsten Änderungen der neuen Bauarbeitenverordnung sowie praktische Massnahmen zu deren Umsetzung einsehen: > Newsletterbeitrag von Juni 2022.

Die Sicherheit auf der Baustelle wird uns auch in den kommenden Jahren stark beschäftigen. Gute Planung, Koordination, Kommunikation und (schriftliche!) Dokumentation des Sicherheits- und Gesundheitskonzept sowie der Risikoanalysen und einzelfallbezogenen Sicherheitsmassnahmen helfen, die Haftungsrisiken zu reduzieren. Kommt es jedoch zum Unfall, dürfte heute aufgrund der hohen Haftungsrisiken der sofortige Beizug von in Bauunfällen erfahrenen Anwälten und Anwältinnen unvermeidlich sein.

Authors

Abt Tobias
Tobias Abt
Attorney-at-Law, Partner
Berne
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Wyss Lukas
Lukas Wyss
Attorney-at-Law, Partner
Co-Head Arbitration
Berne
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