Wir beraten und vertreten in- und ausländische Klientinnen und Klienten im Bereich der vertraglichen und ausservertraglichen Haftpflicht, der Organhaftplicht (D&O), bei komplexen Personenschäden, in Staatshaftungsfällen, bei Berufshaftpflichtfällen (insb. Arzt-, Spital- Anwaltshaftung), sowie in der Produktehaftpflicht und Motorfahrzeughaftpflichtfällen.
Im privaten Versicherungsrecht vertreten und unterstützen wir unsere Klientinnen und Klienten vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten in allen Deckungsfragen sowie bei Regressen. Im Versicherungsaufsichtsrecht nehmen wir durch Gutachten vertieft Stellung zu umstrittenen Rechtsfragen und begleiten unsere Klientinnen und Klienten in Verfahren vor den Aufsichtsbehörden.