Jonas von Allmen ist sowohl beratend als auch forensisch tätig. Seine Tätigkeitsschwerpunkte umfassen die Bereiche Arbeitsrecht, Mietrecht sowie nationales und internationales Zivilprozessrecht. Daneben verfügt er über vertiefte Erfahrung im allgemeinen Vertragsrecht, Haftpflichtrecht sowie Schuldbetreibungs- und Konkursrecht.