Im Fokus des Arbeitsrechts steht die unselbständige, abhängige Erwerbstätigkeit, wobei das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer als auch das Verhältnis zwischen Gewerkschaften und Betriebsräten / Personalräten sowie den Arbeitgeberverbänden und Arbeitgebern beleuchtet wird. Ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsrechts ist auch der Arbeitnehmerschutz.