Ivo Hungerbühler berät regelmässig Klientinnen und Klienten in komplexen Rechtsstreitigkeiten (inklusive Erbstreitigkeiten) und vertritt sie vor Zivil- und Schiedsgerichten, Aufsichts- und Strafbehörden sowie in internen Untersuchungen. Er vertritt Mandantinnen und Mandanten in parallelen Verfahren (z.B. in Zivil- und Strafverfahren) oder koordiniert solche Parallelverfahren (z.B. in der Schweiz und im Ausland).
Ivo Hungerbühler berät Klientinnen und Klienten bei Vertragsverhandlungen und Vertragsgestaltungen. Er verfügt insbesondere in den Bereichen Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Corporate Governance und Finanzdienstleistungen über reichhaltige Erfahrungen und Spezialwissen.