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Prozessführung und Insolvenz

Gemeinsam zur Strategie. Mit Kreativität und Engagement zu pragmatischen und nachhaltigen Lösungen

Die Beurteilung der Chancen und Risiken eines Gerichtsverfahrens steht oft im Zentrum, wenn wir gemeinsam mit unseren nationalen oder internationalen Klientinnen und Klienten die Prozessstrategie erarbeiten. Mit Fachkenntnis und Erfahrung prüfen wir die Wirtschaftlichkeit und berücksichtigen spezifische sowie lokale Eigenheiten. Durchsetzungskraft und Pragmatismus führen zu nachhaltigen Lösungen.

Wir übernehmen Prozessmandate in allen von uns abgedeckten Fachgebieten, insbesondere in vertrags-, handels-, gesellschafts-, medien- und konkursrechtlichen Angelegenheiten. Bei Unternehmenssanierungen beraten und vertreten wir unsere Klientinnen und Klienten in sämtlichen insolvenzrechtlichen Fragestellungen und unterstützen sie bei der Durchsetzung von Forderungen.

 

Contact Partner: Mirco Ceregato, Daniel Glasl

 

 

Unser Team für Prozessführung und Insolvenz

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Know-how zu Prozessführung und Insolvenz

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zivilprozessrecht blog: Zuständigkeit für die Beurteilung eines Prozesskostenvorschussgesuchs bei einem in zweiter Instanz hängigen Scheidungsverfahren (BGer 5A_435/2023 vom 21. November 2024)

Für den Entscheid über im zweitinstanzlichen Scheidungsverfahren beantragte vorsorgliche Massnahmen i.S.v. Art. 276 ZPO, wie etwa ein Prozesskostenvorschussgesuch, ist die Berufungsinstanz zuständig. Dies ergibt sich aus der Auslegung von Art. 276 ZPO, womit abweichende kantonale Regelungen aufgrund der derogatorischen Kraft des Bundesrechts ausgeschlossen sind.

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zivilprozessrecht blog: Art. 8a Abs. 3 lit. d SchKG: Hat der Schuldner nach Zahlung der Forderung Anspruch auf Nichtbekanntgabe der Betreibung an Dritte? (Urteil des Bundesgerichts 5A_245/2024 vom 29. August 2024)

Mit dem Urteil 5A_245/2024 vom 29. August 2024 befasste sich das Bundesgericht mit der Frage, ob ein Schuldner gemäss Art. 8a Abs. 3 lit. d SchKG Anspruch auf die Nichtbekanntgabe der Betreibung an Dritte hat, wenn er die Forderung an den Gläubiger vor der Zustellung des Zahlungsbefehls, jedoch nach dem Betreibungsbegehren, beglichen hat. Das Bundesgericht stellte fest, dass die Fortsetzung einer Betreibung für eine vor der Zustellung des Zahlungsbefehls beglichene Forderung als ungerechtfertigt anzusehen ist und der Schuldner daher Anspruch auf die Nichtbekanntgabe der Betreibung an Dritte hat.

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zivilprozessrecht blog: Praxisänderung zur Berechnung von Monatsfristen im Zivilprozessrecht

Im Leitentscheid 5A_691/2023 vom 13. August 2024 (zur Publikation vorgesehen) hat das Bundesgericht entschieden, dass Monatsfristen am Tag des fristauslösenden Ereignisses zu laufen beginnen und nicht erst am Folgetag. 

Der wichtigste Anwendungsfall dieser neuen Praxis zur Fristenberechnung betrifft die Klagebewilligung nach Art. 209 Abs. 3 ZPO. Die dreimonatige Verwirkungsfrist der Klagebewilligung beginnt nunmehr unmittelbar mit deren Zustellung oder Aushändigung und nicht erst am darauffolgenden Tag zu laufen.

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News zu Prozessführung und Insolvenz

05.11.2020

ICSID-Tribunal bestätigt Zuständigkeit in Schiedsverfahren eines Schweizer Bauunternehmens gegen die Republik Kosovo

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