Die Beurteilung der Chancen und Risiken eines Gerichtsverfahrens steht oft im Zentrum, wenn wir gemeinsam mit unseren nationalen oder internationalen Klientinnen und Klienten die Prozessstrategie erarbeiten. Mit Fachkenntnis und Erfahrung prüfen wir die Wirtschaftlichkeit und berücksichtigen spezifische sowie lokale Eigenheiten. Durchsetzungskraft und Pragmatismus führen zu nachhaltigen Lösungen.
Wir übernehmen Prozessmandate in allen von uns abgedeckten Fachgebieten, insbesondere in vertrags-, handels-, gesellschafts-, medien- und konkursrechtlichen Angelegenheiten. Bei Unternehmenssanierungen beraten und vertreten wir unsere Klientinnen und Klienten in sämtlichen insolvenzrechtlichen Fragestellungen und unterstützen sie bei der Durchsetzung von Forderungen.
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Das Bundesgericht knüpft in BGE 151 III 385 die objektiven Grenzen der Rechtshängigkeit im Binnenverhältnis an den zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriff. Die Kernpunkttheorie, die vom EuGH zur Bestimmung der objektiven Reichweite der Rechtshängigkeit im eurointernationalen Verhältnis entwickelt wurde und auf den gemeinsamen Streit «Kern» bzw. das gleiche «centre de gravité» abstellt, verwirft es in diesem Zusammenhang.
Die A. Inc. und die B. Inc. – beide mit Sitz in den USA – sind in der Produktion resp. der Frachttransportorganisation tätig. Die B. Inc. ist in der Schweiz mit der Tochtergesellschaft C. AG präsent. Die B. Inc. verpflichtete sich gegenüber der A. Inc. zum Transport von zehn Containern von Vietnam in die USA. Im Rahmen der entsprechenden Überfahrt gingen neun der zehn Container verloren.
Die Bank A. (in Liquidation) wurde mit einer von B. im Liquidationsverfahren geltend gemachten Forderung über CHF 20 Mio. konfrontiert, welche sie bestritt. Der Abschluss der Liquidation hing von drei offenen Rechtsfällen ab, darunter dem Streit mit B. Im Juli 2019 reichte A. beim Handelsgericht Zürich eine negative Feststellungsklage ein, um feststellen zu lassen, dass keine Forderung seitens B. besteht. B. erhob die Einrede der anderweitigen Rechtshängigkeit, da sie bereits 2016 im noch pendenten Strafverfahren gegen A. adhäsionsweise eine Schadenersatzforderung über denselben Betrag eingereicht hatte. Das Handelsgericht trat mit Beschluss vom 11. November 2019 infolge Rechtshängigkeit des Strafverfahrens nicht auf die Klage ein. Das Bundesgericht bestätigte dies mit Entscheid vom 15. April 2020.
11 Anwältinnen und Anwälte von Bratschi wurden in der aktuellen Best Lawyers in Switzerland 2026 Edition ausgezeichnet.