Pharmarecht ist ein breites Rechtsgebiet, in dessen Zentrum Arzneimittel und Medizinprodukte stehen. Pharmarecht im engeren Sinn befasst sich mit den Regelungen zu Herstellung, Zulassung, Vertrieb, Abgabe, Werbung und Marktüberwachung von Arzneimitteln und Medizinprodukten, wie sie im Heilmittelgesetz und dessen Verordnungen festgelegt sind. Demgegenüber umfasst Pharmarecht im weiteren Sinn Bestimmungen aus anderen Rechtsgebieten, die auch im Umgang mit Heilmitteln von Bedeutung sind. Dazu gehören Vorschriften zu Preisfestsetzung, Datenschutz, Patentschutz sowie Kartell- und Wettbewerbsrecht.