Das Pharmarecht ist ein breites Rechtsgebiet, das sich mit Arzneimitteln und Medizinprodukten befasst. Das Pharmarecht im engeren Sinn befasst sich mit den Vorschriften über Herstellung, Zulassung, Vertrieb, Abgabe, Werbung und Marktüberwachung von Arzneimitteln und Medizinprodukten, wie sie im Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte und seinen Verordnungen niedergelegt sind. Demgegenüber umfasst das Pharmarecht im weiteren Sinne Bestimmungen aus anderen Rechtsgebieten, die auch für den Umgang mit Heilmitteln von Bedeutung sind. Dazu gehören Vorschriften zur Preisgestaltung, zum Datenschutz, zum Patentschutz sowie zum Kartell- und Wettbewerbsrecht.
Wir freuen uns, Ihnen mitzueilen, dass Bratschi für die folgenden Bereiche ausgezeichnet wurde: