Das Medizinrecht umfasst alle rechtlichen Bestimmungen, für die Ausübung von medizinischen Berufen. Im Kern regelt das Medizinrecht das Arzt-Patienten-Verhältnis. Das Biomedizinrecht umfasst alle rechtlichen Bestimmungen, welche die Anwendung von Biologie und Medizin auf den Menschen regeln.
Das Gesundheitsrecht umfasst alle rechtlichen Bestimmungen, welche die Verhinderung und Bekämpfung von Krankheiten und deren Folgen sowie die Förderung der Gesundheit betreffen.