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Börsenrecht

Beratung von Effektenhändlern oder Unternehmen in allen Fragen zum Handel oder zur Kotierung an der Schweizer Börse. Einzelne Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte von Bratschi sind als sachkundiger Vertreter gemäss Art. 43 von der SIX Swiss Exchange AG für die Produktebereiche Aktien, inkl. Partizipations- und Genussscheine, Hinterlegungsscheine, Kollektive Kapitalanlagen, Anleihen und Derivate anerkannt.

Know-how zu Börsenrecht

Publikation

Aktienrecht - Entwicklungen 2007/08

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Publikation

Aktienderivate im Offenlegungsrecht

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Publikation

Börsenrechtliche Offenlegungspflicht gestützt auf den Tatbestand des indirekten Erwerbs - Besprechung des Bundesgerichtsentscheids BGE 2C_77/2009, 2C78/2009 vom 11. März 2010

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