Das Datenschutzrecht regelt den Umgang mit rechtlich geschützten Geheimnissen, der Selbstbestimmung über Informationen und insbesondere mit dem Telekommunikationsgeheimnis. Es schafft ausserdem einen Ausgleich zwischen dem Datenschutz des Einzelnen auf der einen und berechtigten Interessen der Allgemeinheit sowie staatlicher oder privater Datenverarbeiter auf der anderen Seite.