Bildung ist der Schlüssel zur Verwirklichung von Träumen und Zielen. Bildung beginnt mit der obligatorischen Schule, geht über zur beruflichen Grundbildung und zu allgemeinbildenden Schulen (Fachmittelschulen, Gymnasien) bis hin zur höheren Berufsbildung und Hochschulbildung. Dabei könne die Betroffenen mit einer Vielzahl von Fragen und Problemstellungen konfrontiert werden, beispielsweise der Frage nach dem zumutbaren Schulweg, der Frage nach der korrekten Klassenzuteilung, nach der Übernahme von Therapiekosten, der nicht bestandenen Aufnahmeprüfung ins Gymnasium, der Nicht-Promotion, der nicht bestandenen Berufsprüfung oder der drohenden Exmatrikulation von der Universität. Bei den Bildungsanbieterinnen und -anbietern wiederum stellen sich etwa Finanzierungs-, Akkreditierungs-, oder Bewilligungsfragen. Das Bildungsrecht umfasst dementsprechend zahlreiche Rechtsnormen, die den Bildungsbereich regeln.
Unsere Kanzlei ist darauf spezialisiert, unsere Klientschaft im Bildungsrecht umfassend zu beraten und zu begleiten. Dazu gehören private sowie öffentliche Hochschulen, Schulen, Bildungseinrichtungen, Organisationen der Arbeitswelt (OdA), Lehrkräfte, Studentinnen und Studenten, Schülerinnen und Schüler, Prüfungsabsolventinnen und -absolventen sowie Eltern und andere Interessengruppen. Wir unterstützen unsere Klientschaft bei Akkreditierungsverfahren, setzen ihre Interessen vor Bildungsbehörden und Gerichten durch und vertreten sie in bildungsrechtlichen Streitigkeiten auf allen Ebenen.