Kapitalmarktrecht regelt die Emission und den Handel mit fungiblen Anlageinstrumenten. Das Ziel dabei ist sowohl der Individualschutz der Kapitalanlegerinnen und Kapitalanleger als auch der Funktionsschutz des Kapitalmarkts und der Wirtschaft. Kapitalmarktrecht stellt die Rechtsgebiete Aktienrecht, Wertpapierrecht und Börsenrecht in rechtlichen Zusammenhang.