Assessing the opportunities and risks of legal proceedings is often at the center of our activities when we draw up a procedural strategy together with our national and international clientele. We use our specialist knowledge and experience to review the feasibility and take into account specific and local peculiarities. Assertiveness and pragmatism lead to sustainable solutions.
We take on dispute resolution mandates in all areas of our expertise, including contractual, commercial, corporate, media and insolvency matters. In corporate restructurings cases we advise and represent our clients in all issues of insolvency aw and support them in enforcing their claims.
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Wer mehrfach gegen ein gerichtliches Verbot verstösst, kann in ein und demselben Vollstreckungsverfahren nur mit einer Ordnungsbusse von maximal CHF 5’000 im Sinne von Art. 343 Abs. 1 lit. b ZPO bestraft werden. Eine Kumulation von Ordnungsbussen bei mehreren Zuwiderhandlungen gegen ein gerichtliches Verbot ist zwar möglich, aber nur mittels separaten Verfahren (BGer 5A_682/2023 vom 4. Dezember 2025).
Das Bundesgericht hält mit dem vorliegenden Entscheid fest, dass der besondere Gerichtsstand für Konsumentenklagen gemäss Art. 32 ZPO ein tatsächliches Vertragsverhältnis zwischen den Parteien voraussetzt. Die blosse Tatsache, dass eine Partei gesetzlich verpflichtet ist, einen Vertrag abzuschliessen, genügt nicht. Wer keinen Vertrag abschliessen konnte, weil die Gegenseite den Vertragsschluss verweigert hat, kann sich nicht auf das Privileg des Klägergerichtsstandes von Art. 32 ZPO berufen.
Das Bundesgericht stellte klar, dass auch ein fakultatives Schlichtungsgesuch die Rechtshängigkeit zu begründen vermag. Da ein Mangel der Klagebewilligung im fakultativen Schlichtungsverfahren nicht zur Unzulässigkeit der Klage führt, sind deren formelle Gültigkeit weder für die Begründung noch für die Fortdauer der Rechtshängigkeit entscheidend. Massgeblich sind vielmehr das Fehlen offensichtlicher Mängel des Schlichtungsgesuchs, dessen Einreichungsdatum sowie die fristgerechte Klageerhebung innerhalb von drei Monaten.
Bratschi is pleased to announce that nine of its lawyers have been recognized in «The Best Lawyers in Switzerland - 2027 Edition»