Marco Giavarini berät Klientinnen und Klienten vorwiegend im Bereich des Immobilienrechts. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet das Mietrecht, wo er hauptsächlich institutionelle und private Vermieter sowie Geschäftsraummieter vertritt.
Weitere Tätigkeitsbereiche sind das Bau- und Werkvertragsrecht, das allgemeine Vertragsrecht sowie das Zivilprozessrecht.
Marco Giavarini ist beratend und prozessierend tätig.