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Bau, Immobilien und Hotels

Weil Bauen unsere Passion ist

Bauen wird immer komplexer und anspruchsvoller. Gesetze müssen eingehalten, Bewilligungen eingeholt werden. Mit fundiertem Fachwissen, reicher Erfahrung und einem multidisziplinären Ansatz bieten wir Unternehmen eine bedarfsgerechte, kompetente und umfassende Beratung und Betreuung, die für eine erfolgreiche Realisierung oder Bewirtschaftung ihrer Projekte sorgt.

Bei Bratschi AG stehen Sie mit Ihren Interessen im Zentrum: Ihre Bedürfnisse bilden die Grundlage der Beratung durch unsere Spezialistinnen und Spezialisten aus der Industry Group Bau, Immobilien und Hotels. Damit wir Ihnen möglichst einfache und übersichtliche Lösungsansätze aufzeigen können, betrachten wir Fragestellungen und Herausforderungen zu Grundstücken, Liegenschaften, Infrastrukturanlagen, Hochbauten, Hotels etc. stets ganzheitlich. Das bedeutet, dass wir neben rechtlichen Fragen auch die wirtschaftlichen und finanziellen Aspekte in unsere Arbeit mit einbeziehen.

 

Contact Partner: Markus Aeschbacher, Thomas Schönenberger

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Know-how zu Bau, Immobilien und Hotels

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real estate blog: Verfahrene Situation bei den 5G-Mobilfunkantennen

Die Mobilfunkbetreiberinnen haben die Aufgabe, die Schweizer Bevölkerung und die Wirtschaft mit vielfältigen, preiswerten, hochstehenden sowie national und international konkurrenzfähigen Fernmeldediensten zu versorgen, wozu auch der Mobilfunk gehört. So will es der Bundesgesetzgeber und hält dies auch in Art. 1 Abs. 1 Fernmeldegesetz (FMG; SR 784.10) ausdrücklich fest. 

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real estate blog: Verabschiedung der Teilrevision des Bauvertragsrechts

Am 9. Januar 2025 wurde die von der Bundesversammlung am 20. Dezember 2024 verabschiedete Änderung des Obligationenrechts (Baumängel) im Bundesblatt veröffentlicht. Die Referendumsfrist endet am 19.  April 2025. Im Anschluss legt der Bundesrat das Inkrafttreten der neuen Bestimmungen fest. 

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real estate blog: Die zulässige Mietzinserhöhung nach wertvermehrenden Investitionen (Urteil des Bundesgerichts BGer 4A_75/2022 vom 30. Juli 2024)

Das Bundesgericht hat einen neuen Leitentscheid gefällt und mit diesem klargestellt, dass zur Berechnung der zulässigen Mietzinserhöhung bei Mehrleistungen des Vermieters (Art. 260a lit. b OR i.V.m. Art. 14 VMWG) die wertvermehrenden Investitionen zum gleichen Satz zu verzinsen sind wie der erlaubte Nettoertrag bei Überprüfung des Anfangsmietzinses. Entsprechend ist auch bei wertvermehrenden Investitionen ein Ertrag erlaubt, der den Referenzzinssatz – solange dieser 2% oder weniger beträgt – um 2% übersteigt. Beim aktuellen Referenzzinssatz von 1.75% beträgt demnach der zulässige Ertrag 3.75%. Damit hat das Bundesgericht betreffend den erlaubten Nettoertrag des Eigenkapitals die seit der ergangenen Praxisänderung des Bundesgerichts im Jahr 2020 (vgl. BGE 147 III 14) herrschende Rechtsunsicherheit, welcher Ertrag bei Mehrleistungen des Vermieters zulässig ist, beseitigt.

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News zu Bau, Immobilien und Hotels

15.05.2025

Hotel Aarauerhof wird zum Moxy – The Chocolate on the Pillow Group expandiert in der Schweiz

Die deutsche Multibrand-Hotelgruppe The Chocolate on the Pillow Group übernimmt das traditionsreiche Hotel Aarauerhof in Aarau. Nach dem Mercure Zürich City ist dies das zweite Hotel der Gruppe in der Schweiz.

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21.03.2025

Chambers Europe Guide 2025

Es freut uns, Ihnen mitzuteilen, dass die Bratschi AG in der angesehenen Chambers Europe Ausgabe 2025 ausgezeichnet wurde.

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31.01.2025

Pächterwechsel beim Hotel Seehof in Davos

Das traditionsreiche Hotel Seehof in Davos, ein Fünf-Sterne-Haus mit 113 Zimmern, drei Restaurants und einem Spa- und Wellnessbereich, hat eine neue Pächterin: Die deutsche HR Group hat im Januar 2025 einen langfristigen Hotel-Pachtvertrag unterzeichnet.

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