Bauen wird immer komplexer und anspruchsvoller. Gesetze müssen eingehalten, Bewilligungen eingeholt werden. Mit fundiertem Fachwissen, reicher Erfahrung und einem multidisziplinären Ansatz bieten wir Unternehmen eine bedarfsgerechte, kompetente und umfassende Beratung und Betreuung, die für eine erfolgreiche Realisierung oder Bewirtschaftung ihrer Projekte sorgt.
Bei Bratschi AG stehen Sie mit Ihren Interessen im Zentrum: Ihre Bedürfnisse bilden die Grundlage der Beratung durch unsere Spezialistinnen und Spezialisten aus der Industry Group Bau, Immobilien und Hotels. Damit wir Ihnen möglichst einfache und übersichtliche Lösungsansätze aufzeigen können, betrachten wir Fragestellungen und Herausforderungen zu Grundstücken, Liegenschaften, Infrastrukturanlagen, Hochbauten, Hotels etc. stets ganzheitlich. Das bedeutet, dass wir neben rechtlichen Fragen auch die wirtschaftlichen und finanziellen Aspekte in unsere Arbeit mit einbeziehen.
Contact Partner: Markus Aeschbacher, Thomas Schönenberger
Per 1. Juli 2026 treten die Änderungen des Zivilgesetzbuches sowie der Zivilprozessordnung betreffend Besitzesschutz bei verbotener Eigenmacht an Grundstücken (Stichwort Hausbesetzungen) in Kraft. Insbesondere das Selbsthilferecht der Grundstückbesitzerinnen und -besitzer wird gestärkt und prozessual wird in Form der gerichtlichen Verfügung ein neues Instrument zur Zwangsräumung des Grundstücks gegen unbekannte Personen geschaffen.
1. Ausgangslage und Herausforderungen
Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zur Änderung der sogenannten ISOS-Verordnung und in diesem Zusammenhang der Raumplanungsverordnung veröffentlicht. Worum geht es?
Der erläuternde Bericht des Bundesamtes für Kultur (BAK) macht eine Analyse der aktuellen Situation bei der Anwendung des Bundesinventars der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS), einem Instrument zur Identifikation und zum Schutz besonders wertvoller Ortsbilder in der Schweiz. Das ISOS bildet eine wesentlich gesetzliche Grundlage im Rahmen des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG).
In diesem Entscheid befasste sich das Bundesgericht mit der Frage, ob die Mieterin eines Nachtclubs aufgrund pandemiebedingter Schliessung in den Hochphasen der Covid-19-Pandemie von ihrer Vermieterin Mietzinsherabsetzung verlangen kann. Es kam zum Schluss, dass der Mieterin kein Herabsetzungsanspruch zusteht. Die pandemiebedingte Schliessung betreffe betriebsbezogene Eigenschaften, weshalb behördlich angeordnete Geschäftsschliessungen infolge der Covid-19-Pandemie grundsätzlich keinen Mangel an der Mietsache darstellen. Zudem enthalte der Mietvertrag keine Vereinbarung, wonach die Vermieterin das Verwendungsrisiko des Mietobjekts (ganz oder teilweise) übernommen hat. Die blosse Umschreibung des Verwendungszweckes im Mietvertrag genüge dafür nicht.
Die Revier Hospitality Group übernimmt per 1. November 2026 den Betrieb des bisherigen Hotel AVES Arosa.
Die PSP Swiss Property plant die Umnutzung des Bürogebäudes «RED» auf dem Löwenbräu-Areal in Zürich in ein Hotel mit 173 Zimmern. Die Fertigstellung des Projekts ist für 2028 vorgesehen.
Bratschi AG im Chambers Europe Guide 2026 erneut ausgezeichnet – erstmaliges Ranking in zwei neuen Fachbereichen