Beratung in rechtlichen Fragen im öffentlichen Beschaffungswesen in folgenden Bereichen: Den WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (Agreement on Government Procurement, GPA von 1994), dem Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BoeB), der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) oder den kantonalen Gesetzen und Submissionsverordnungen.
Wir beraten öffentlich-rechtliche Institutionen bei der Durchführung von Submissionen oder Unternehmen bei der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen. Wir vertreten Parteien aber auch in Beschwerdeverfahren.