Florian Brunner ist auf das öffentliche Recht spezialisiert. Seine Schwerpunkte sind das Staatsrecht, das Wirtschaftsverwaltungsrecht und das öffentliche Prozessrecht. Ein besonderer Fokus liegt auf Fragen der Digitalisierung der Verwaltung. Florian Brunner ist beratend und prozessierend tätig. Zudem verfasst er Rechtsgutachten und publiziert und referiert in seinen Fachgebieten. Er ist Lehrbeauftragter an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich.