Florian Brunner ist auf das öffentliche Recht spezialisiert. Sein Schwerpunkt liegt auf dem Staatsrecht, dem Wirtschaftsverwaltungsrecht und dem öffentlichen Prozessrecht. Er ist beratend und prozessierend tätig und verfasst Rechtsgutachten. Zudem publiziert und referiert er regelmässig in seinen Fachgebieten. Er ist Lehrbeauftragter für Bundesverwaltungsrecht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich.