Beim Infrastrukturrecht handelt es sich um ein Querschnittsrecht, das nicht in einem eigenen Gesetzestext geregelt ist, sondern das sich themenübergreifend mit der staatlichen und kommunalen Infrastruktur beschäftigt. Infrastrukturrecht hat dabei die Gewährleistung flächendeckender Angebote und Daseinsvorsorge (z.B. Wasser, Abwasser, Energie, Verkehr, Telekommunikation, Post) zum Ziel.