Übersicht

Staat und Verwaltung

Regulierungsdichte und Regulierungsgeschwindigkeit durch neue oder geänderte Gesetze, Verordnungen und Richtlinien nehmen stetig zu. Unser Team öffentliches Recht verfolgt die Entwicklungen des Staats- und Verwaltungsrechts und insbesondere des Wirtschaftsverwaltungsrechts aus nächster Nähe, um unsere Klientschaft bei allen Herausforderungen in diesen Bereichen engagiert und mit höchster Sachkompetenz zu begleiten und vor den Verwaltungsinstanzen und den Gerichten zu vertreten. Zu unserer Klientschaft gehören Privatpersonen, öffentliche und private Unternehmen ebenso wie die Gemeinwesen (Gemeinden, Kantone, Bund).


Als Prozessanwältinnen und Prozessanwälte begleiten und vertreten wir unsere Klientinnen und Klienten in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und Gerichten auf allen staatlichen Ebenen (Gemeinden, Kantone und Bund) und fachlich breit abgestützt. Daneben sind wir beratend tätig und unterstützen unsere Klientschaft beim Umgang mit rechtlichen Risiken und bei der Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten. Wir begleiten unsere Klientschaft bei schwierigen Verhandlungen – sei es auf Seiten von Privatpersonen und Unternehmen, sei es auf Seiten der Gemeinwesen – um für sie die besten Ergebnisse zu erzielen. Wir stehen zur Verfügung, wenn es darum geht, einen Verwaltungszweig neu zu organisieren oder auszulagern, neue gesetzliche Grundlagen zu schaffen und umzusetzen, oder Leistungsvereinbarungen und andere verwaltungsrechtliche Verträge zu erstellen und auszuhandeln. Aufgrund unserer eingehenden Verfahrenskenntnisse und unabhängigen Stellung führen wir für unsere Klientschaft auch administrative Untersuchungen durch. Schliesslich sind wir mit unserem besonderen wissenschaftlichen Hintergrund für die Lösung spezifischer Rechtsfragen im Staats- und Verwaltungsrecht gutachterlich tätig.

 

Unser Team verfügt über umfassende Erfahrung und fundiertes Fachwissen in den folgenden Gebieten des Staats- und Verwaltungsrechts:

  • Abgaberecht
  • Allgemeines Verwaltungsrecht
  • Bau-, Planungs- und Umweltrecht
  • Bildungsrecht
  • Datenschutzrecht
  • Energierecht
  • Finanzrecht (Finanzhaushalt und Subventionen)
  • Gemeinderecht (kommunales Staatsrecht)
  • Medizin- und Gesundheitsrecht
  • Grundrechte
  • Infrastrukturrecht (inkl. Enteignungen)
  • Kantonales Staatsrecht
  • Migrationsrecht
  • Öffentliches Beschaffungsrecht
  • Öffentliches Medienrecht (Radio und Fernsehen)
  • Öffentliches Personalrecht
  • Öffentliches Prozessrecht
  • Organisationsrecht und Privatisierungen (inkl. Public-Private-Partnerships)
  • Politische Rechte
  • Telekommunikationsrecht
  • Untersuchungen (Administrativ- und Disziplinaruntersuchungen)
  • Wirtschaftsverwaltungsrecht

Know-how zu Staat und Verwaltung

bratschiBLOG

öff-recht blog: Was bedeutet die «omissio medio» (Auslassung der Mitte)? – Oder: Erleichterungen bei der Anfechtung von Rückweisungsentscheiden

Wenn ein Gericht als Vorinstanz des Bundesgerichts, das Bundesverwaltungsgericht oder ein oberes kantonales Gericht, z.B. das kantonale Verwaltungsgericht, eine Angelegenheit an die Vorinstanzen zurückweist, besteht stets eine grosse Unsicherheit, ob dieser Rückweisungsentscheid vor der nächsthöheren Instanz, dem Bundesgericht, angefochten werden darf. Die prozessualen Hürden bei der Anfechtung von Rückweisungsentscheiden sind ausnehmend hoch. Rückweisungsentscheide gelten als Zwischenentscheide. Zwischenentscheide sind aber nur unter den Voraussetzungen von Art. 93 Abs. 1 Bundesgerichtsgesetz (BGG[1]) anfechtbar. Danach muss das Bundesgericht auf eine Beschwerde gegen eine Zwischenverfügung nur eintreten, wenn entweder ein nicht wieder gutzumachender Nachteil abgewendet werden kann oder wenn die Gutheissung der Beschwerde sofort einen Endentscheid herbeiführen könnte und damit ein bedeutender Aufwand an Zeit oder Kosten für ein weitläufiges Beschwerdeverfahren vermieden werden kann. Diese Hürde ist nur sehr schwer zu nehmen.

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Publikation

Die Regelung der EU-Binnenmarkt verzerrenden drittstaatlichen Subventionen auf dem Prüfstand – Überblick, Praxis und Beurteilung aus Schweizer Perspektive

Mit der Verordnung 2022/2560 hat die EU ein neues Regelwerk eingeführt, um drittstaatliche Subventionen, die den Binnenmarkt verzerren, zu überwachen und zu regulieren. Damit sollen Wettbewerbsverzerrungen durch Subventionen aus Nicht-EU-Staaten verhindert werden, insbesondere in Fällen von Übernahmen, Fusionen oder öffentlichen Vergabeverfahren. Die Verordnung ermöglicht der Kommission, Untersuchungen durchzuführen und erforderliche Massnahmen zu ergreifen, wie z.B. Rückzahlungen von Subventionen oder Untersagungen von Zusammenschlüssen. In der Praxis könnten davon bald schon Schweizer Unternehmen, die auf dem EU-Binnenmarkt tätig sind, betroffen sein. Die EU-Kommission hat bereits erste Prüfungen chinesischer Unternehmen eingeleitet, um die Einhaltung der neuen Regelungen zu gewährleisten. Der vorliegende Beitrag bietet einen Überblick über die EU-Regelung von Drittstaatsubventionen und die aktuelle Kommissionspraxis. Zudem wird die praktische Relevanz der VO 2022/2560 insbesondere für Schweizer Unternehmen beleuchtet und anschliessend bewertet.

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Publikation

Rechtsgutachten über pekuniäre Verwaltungssanktionen im Finanzmarktrecht

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