Regulierungsdichte und Regulierungsgeschwindigkeit durch neue oder geänderte Gesetze, Verordnungen und Richtlinien nehmen stetig zu. Unser Team öffentliches Recht verfolgt die Entwicklungen des Staats- und Verwaltungsrechts und insbesondere des Wirtschaftsverwaltungsrechts aus nächster Nähe, um unsere Klientschaft bei allen Herausforderungen in diesen Bereichen engagiert und mit höchster Sachkompetenz zu begleiten und vor den Verwaltungsinstanzen und den Gerichten zu vertreten. Zu unserer Klientschaft gehören Privatpersonen, öffentliche und private Unternehmen ebenso wie die Gemeinwesen (Gemeinden, Kantone, Bund).
Als Prozessanwältinnen und Prozessanwälte begleiten und vertreten wir unsere Klientinnen und Klienten in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und Gerichten auf allen staatlichen Ebenen (Gemeinden, Kantone und Bund) und fachlich breit abgestützt. Daneben sind wir beratend tätig und unterstützen unsere Klientschaft beim Umgang mit rechtlichen Risiken und bei der Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten. Wir begleiten unsere Klientschaft bei schwierigen Verhandlungen – sei es auf Seiten von Privatpersonen und Unternehmen, sei es auf Seiten der Gemeinwesen – um für sie die besten Ergebnisse zu erzielen. Wir stehen zur Verfügung, wenn es darum geht, einen Verwaltungszweig neu zu organisieren oder auszulagern, neue gesetzliche Grundlagen zu schaffen und umzusetzen, oder Leistungsvereinbarungen und andere verwaltungsrechtliche Verträge zu erstellen und auszuhandeln. Aufgrund unserer eingehenden Verfahrenskenntnisse und unabhängigen Stellung führen wir für unsere Klientschaft auch administrative Untersuchungen durch. Schliesslich sind wir mit unserem besonderen wissenschaftlichen Hintergrund für die Lösung spezifischer Rechtsfragen im Staats- und Verwaltungsrecht gutachterlich tätig.
Contact Partner: Isabelle Häner
Unser Team verfügt über umfassende Erfahrung und fundiertes Fachwissen in den folgenden Gebieten des Staats- und Verwaltungsrechts:
Schematische Bewertungsmodelle kantonaler Steuerbehörden sind weit verbreitet – effizient, einheitlich, nachvollziehbar. Doch wann wird eine solche Weisung so verbindlich, dass sie rechtlich als Erlass gilt und direkt anfechtbar ist? Der neue Entscheid des Bundesgerichts schärft die Grenzen zwischen Rechtssatz und Verwaltungspraxis und lässt dennoch viele Fragen offen.
Das Bundesgericht erachtet eine Regelung zur Automatischen Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung im Polizeigesetz des Kantons Luzern als unzulässig. Spannend wird sein, wie Kantone auf dieses unlängst ergangene Urteil reagieren, die analoge Instrumentarien im Einsatz haben oder deren Einführung planen.
Ab 1. Januar 2026 dürfen berufsmässige Parteivertreterinnen Verfahrenshandlungen in öffentlichrechtlichen Angelegenheiten im Kanton Zürich nur noch elektronisch vornehmen. Mit Urteil vom 3. Dezember 2024 erklärt das Bundesgericht das «Digitalisierungs-Obligatorium» als zulässig und weist eine dagegen gerichtete Beschwerde ab. Das Bundesgericht unterstreicht das öffentliche Interesse an der Digitalisierung von Verwaltungs- und Verwaltungsrechtspflegeverfahren. Das Urteil ist bedeutsam für Kantone, die eine ähnliche Regelung anstreben wie der Kanton Zürich.