Allgemeines Verwaltungsrecht legt die Grundlagen und Grundsätze der Rechtsbeziehungen zwischen Staat zu Bürgern fest. Ausserdem regelt es die Funktionsweise der Verwaltungsinstitutionen und ihr Verhältnis untereinander. Das allgemeine Verwaltungsrecht ist in allen Spezialgebieten, die unser Team des öffentlichen Rechts pflegt, grundlegende Voraussetzung für eine kompetente Beratung und Vertretung in den öffentlich-rechtlichen Verfahren.
Aufgrund unserer fundierten Kenntnisse im allgemeinen Verwaltungsrecht können wir Sie in den zahlreichen Spezialgebieten des Verwaltungsrechts wie dem Submissionsrecht, dem Bildungsrecht, dem Personalrecht, dem Enteignungsrecht, dem Energierecht, dem Finanzmarktrecht, dem Subventionsrecht oder bei Organisations- und Finanzfragen des Gemeinwesens kompetent beraten und bei der Entwicklung von Strategien und Projekten unterstützen. Unser Team ist in der Rechtswissenschaft mit vielen Publikationen vertreten. Wir treten dementsprechend häufig als Verfasserinnen und Verfasser von Rechtsgutachten auf, insbesondere wenn es um Grundsatzfragen geht, die einer Vertiefung mit Blick auf die ebenso verfassungsrechtlich abgestützten Prinzipien des öffentlichen Interesses, der gesetzlichen Grundlage und der Verhältnismässigkeit staatlichen Handelns bedürfen. Wir begleiten unsere Klientel bei Gesetzgebungsprojekten und in Vernehmlassungsverfahren.
Unser Team verfügt zudem über Expertinnen und Experten im öffentlichen Verfahrens- und Prozessrecht. Wir können uns auf eine reichhaltige Erfahrung in Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozessen abstützen, sei es in komplexen Plangenehmigungs- und Bewilligungsverfahren, in Konzessionsverfahren, Aufsichts- und Sanktionsverfahren oder in personalrechtlichen Kündigungsverfahren oder Amtsenthebungsverfahren. Ebenso führen wir Administrativuntersuchungen durch. Wir vertreten unsere Klientel vor allen Verwaltungsgerichten in den Kantonen, vor dem Bundesverwaltungsgericht und nötigenfalls gelangen wir ans Bundesgericht.