Das Staats- und Gemeinderecht umfasst die staatsrechtlichen Grundlagen und die Verwaltungsorganisation auf allen bundesstaatlichen Ebenen (Bund, Kantone und Gemeinden). Sowohl für Gemeinwesen wie auch für Private können sich in diesen Bereichen eine Vielzahl verschiedener Fragestellungen ergeben – etwa im Zusammenhang mit Zuständigkeiten verschiedener staatlicher Aufgabenträger, mit den politischen Rechten oder mit der Finanzierung von öffentlichen Aufgaben.
Unsere Expertise umfasst insbesondere die Organisation und Zuständigkeit der verschiedenen Gemeinwesen und deren Legislativ- und Exekutivorgane, das Verfassungsrecht der drei bundesstaatlichen Ebenen, die Rechtsetzungsprozesse innerhalb der Gemeinwesen sowie das kommunale, kantonale und bundesstaatliche Finanzhaushaltsrecht. Zu unserer Klientschaft zählen sowohl Gemeinwesen aller bundesstaatlichen Ebenen, wie auch ausgegliederte Aufgabenträger und private Unternehmen und Privatpersonen, die von einer staats- oder gemeinderechtlichen Fragestellung betroffen sind. Wir beraten und begleiten unsere Klientschaft im Staats- und Gemeinderecht umfassend – so etwa bei Rechtsetzungsprojekten, im öffentlichen Finanzrecht, bei Stimmrechtsbeschwerden, bei der Koordination verschiedener Zuständigkeiten und der Zusammenarbeit mit anderen Gemeinwesen (etwa in Zweckverbänden), bei der Ausgliederung von Verwaltungseinheiten in eigenständige Anstalten oder bei Fragen im Zusammenhang mit den verfassungsmässigen Rechten und der Gemeindeordnung.
Wir freuen uns, Ihnen mitzuteilen, dass die Bratschi AG in der Ausgabe 2024 des renommierten «Legal 500» Rankings vielfach ausgezeichnet wurde.