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Wirtschaftsverwaltungsrecht

Beratung von Unternehmen und staatlichen Organisationen oder Organisationseinheiten im Bereich des Wirtschaftsverwaltungsrechts.

Know-how zu Wirtschaftsverwaltungsrecht

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Art. 52 Abs. 2 IVöB ist bundesrechtswidrig – Beschaffungen oberer kantonaler Gerichte müssen zuerst bei einem kantonalen Gericht und erst dann beim Bundesgericht angefochten werden

Gerichte urteilen nicht nur über Entscheide anderer Vergabebehörden, sondern führen auch selbst Beschaffungen durch – und wenn sie dabei (angeblich) Fehler...
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Publikation

Russland-Sanktionen: Ablehnung des Gesuchs um Aufhebung einer Vermögenssperre

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Publikation

Rechtsgutachten über die Änderung des Bundesgesetzes über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen

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