Das Energierecht widmet sich der Energiewirtschaft, welche eine ausreichende, breit gefächerte, sichere, wirtschaftliche und umweltverträgliche Energieversorgung der Schweiz gewährleisten soll. Die Bereitstellung, Verteilung und Nutzung der Energie hat dabei wirtschaftlich, umweltverträglich, sparsam und rationell zu erfolgen. Einheimischen und erneuerbaren Energiequellen wird in diesem Kontext besondere Aufmerksamkeit zuteil.