Regulierungsdichte und Regulierungsgeschwindigkeit durch neue oder geänderte Gesetze, Verordnungen und Richtlinien nehmen stetig zu. Unser Team öffentliches Recht verfolgt die Entwicklungen des Staats- und Verwaltungsrechts und insbesondere des Wirtschaftsverwaltungsrechts aus nächster Nähe, um unsere Klientschaft bei allen Herausforderungen in diesen Bereichen engagiert und mit höchster Sachkompetenz zu begleiten und vor den Verwaltungsinstanzen und den Gerichten zu vertreten. Zu unserer Klientschaft gehören Privatpersonen, öffentliche und private Unternehmen ebenso wie die Gemeinwesen (Gemeinden, Kantone, Bund).
Als Prozessanwältinnen und Prozessanwälte begleiten und vertreten wir unsere Klientschaft in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und Gerichten auf allen staatlichen Ebenen (Gemeinden, Kantone, Bund) und fachlich breit abgestützt. Daneben sind wir beratend tätig und unterstützen sie beim Umgang mit rechtlichen Risiken und bei der Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten. Wir begleiten sie bei schwierigen Verhandlungen – sei es auf Seiten von Privatpersonen und Unternehmen, sei es auf Seiten der Gemeinwesen – um für sie die besten Ergebnisse zu erzielen. Wir stehen zur Verfügung, wenn es darum geht, einen Verwaltungszweig neu zu organisieren oder auszulagern, neue gesetzliche Grundlagen zu schaffen und umzusetzen, oder Leistungsvereinbarungen und andere verwaltungsrechtliche Verträge zu erstellen und auszuhandeln. Aufgrund unserer eingehenden Verfahrenskenntnisse und unabhängigen Stellung führen wir für unsere Klientschaft auch administrative Untersuchungen durch. Schliesslich sind wir mit unserem besonderen wissenschaftlichen Hintergrund für die Lösung spezifischer Rechtsfragen im Staats- und Verwaltungsrecht gutachterlich tätig.
Contact Partner: Livio Bundi
Unser Team verfügt über umfassende Erfahrung und fundiertes Fachwissen in den folgenden Gebieten des Staats- und Verwaltungsrechts:
Das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien wurde vom Stimmvolk am 9. Juni 2024 deutlich angenommen. Es schafft – zusammen mit den vorgesehenen künftigen Verordnungsänderungen – die Grundlage, um im Inland möglichst schnell mehr Strom aus erneuerbaren Energiequellen zu produzieren. Aus den Anpassungen im Rahmen der Vorlage ergeben sich verschiedene Subventionierungsmöglichkeiten und finanzielle Anreize zur Förderung erneuerbarer Energien und zur Verbesserung der Energieeffizienz. Die Massnahmen zielen darauf ab, die Schweiz auf ihrem Weg zu einer nachhaltigen und sicheren Energiezukunft zu unterstützen. Im Folgenden werden einige wesentlichen Subventionierungsmöglichkeiten und finanziellen Anreize erläutert.
Immer schneller, immer mehr – das bei der Bewilligung von privaten Solaranlagen und Wärmepumpen eingeschlagene Tempo ist hoch. Dieser Beitrag zeigt, dass sich bei Konflikten zwischen Eigentümern solcher Anlagen und Betroffenen, die sich gegen übermässige Immissionen von Anlagen zur Wehr setzen wollen, die Beweislast verschiebt.
Das neue Energiegesetz sieht für Anlagen zur Nutzung von erneuerbaren Energien, die ab einer bestimmten Grösse und Bedeutung von nationalem Interesse sind, ein konzentriertes und abgekürztes Verfahren vor. Damit stellt sich unweigerlich die Frage, was für Auswirkungen das auf die demokratischen Rechte hat: Bleiben sie gewahrt – oder werden sie über Gebühr eingeschränkt?