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Schuldbetreibungs- und Konkursrecht

Da Selbsthilfe einem Gläubiger in der Schweiz grundsätzlich verboten ist, regelt das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs die Durchsetzung von Ansprüchen in der Form von Geldzahlungen oder geldwerten Sicherheitsleistungen mittels staatlicher Gewalt.

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Know-how zu Schuldbetreibungs- und Konkursrecht

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zivilprozessrecht blog: Gültigkeit der Konkursübereinkunft mit dem Königreich Bayern von 1834 (BGer 5A_751/2023 vom 29. April 2024, amtl. Publ.)

Das Bundesgericht bestätigte am 29. April 2024, dass die Konkursübereinkunft mit dem Königreich Bayern von 1834 weiterhin gültig ist und daher Vorrang vor...
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zivilprozessrecht blog: Wirkungen eines verfrühten Verwertungsbegehrens (BGer 5A_611/2023 vom 7. März 2024)

Die verfrühte Entgegennahme eines Verwertungsbegehrens durch das Betreibungsamt hat keine Auswirkungen auf die Gültigkeit der nachfolgenden...
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zivilprozessrecht blog: Konkursbegehren: Wichtige Eckdaten zur Berechnung der 15-monatigen Frist gemäss Art. 166 Abs. 2 SchKG (BGer 5A_190/2023, zur Publikation vorgesehen)

Das Bundesgericht stellt in seinem Urteil 5A_190/2023 fest, dass die 15-monatige Frist gemäss Art. 166 Abs. 2 SchKG während des Rechtsöffnungsverfahrens...
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