Wir helfen Ihnen zum Vorteil Ihres Unternehmens, den hohen Anforderungen einer zeitgemässen Governance und Compliance gerecht zu werden.
Dabei können Sie in unserem Team auf das Beste aus zwei Welten zurückgreifen: zum einen auf Anwältinnen und Anwälte mit profunden, langjährigen Erfahrungen aus der Unternehmenswelt als General Counsel und Corporate Secretary und zum anderen auf Anwältinnen und Anwälte mit ausgewiesener Expertise in der Durchführung und Begleitung von internen sowie aufsichtsrechtlichen Untersuchungen.
Wir betreuen anspruchsvolle Governance- und Compliance-Mandate, wie z.B. Durchführung von Compliance-Assessments mit Erstellung eines Audit Reports inkl. Empfehlungen, interne Untersuchungen bei Compliance-Verstössen sowie Ausarbeitung und Umsetzung von massgeschneiderten Konzepten. Wir unterstützen und beraten Klientinnen und Klienten bei unternehmensinternen Untersuchungen, insbesondere im Zusammenhang mit Verstössen gegen in- und ausländische Aufsichtsgesetze sowie Vorwürfen bezüglich Verletzungen in- und ausländischer Bestimmungen gegen Korruption, Kartell- und Wettbewerbsrecht, Steuerrecht, Strafrecht und Datenschutz.
Geschätzt werden unser Augenmass, unsere Praxisnähe und unsere auf die unternehmensinternen Bedürfnisse und Besonderheiten zugeschnittenen, ganzheitlichen Lösungen.
Contact Partner: Pascal Rüedi, Christian Wind
In einer Welt mit zunehmenden gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen, KI-gestützten Cyberbedrohungen und Investorenerwartungen an nachhaltige Resilienz ist ein integriertes Assurance-Konzept kein Nice-to-have mehr, sondern ein Muss. Es verbindet Governance, Risikomanagement, Compliance, Internes Kontrollsystem (IKS), Interne Revision und Nachhaltigkeit zu einem kraftvollen Steuerungsinstrument für das Aufsichts- und Exekutivorgan sowie für alle anderen Führungskräfte sowie Abteilungen in einer Organisation.
Was Führungskräfte wirklich über ihre Compliance-Verantwortung wissen sollten und warum Compliance kein Thema für die Compliance- oder Rechtsabteilung allein ist.
Die kürzliche Kartellgesetz-Revision führt bei den horizontalen und den vertikalen Wettbewerbsabreden zu einer Erweiterung des Gestaltungsspielraums für Unternehmenskooperationen, doch sind gewisse Absprachen auch in Zukunft wettbewerbswidrig und ändert sich im grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr nichts.