Wir unterstützen sowohl internationale als auch Schweizer Banken und Versicherungen jeder Grösse kompetent und einflussreich in einem breiten Spektrum an Rechts- und Regulierungsgebieten. Wir tun dies beratend oder begleitend in aktuellen Projekten. Zu unserer Klientschaft zählen auch unabhängige Vermögensverwaltende und – sofern kein Interessenkonflikt vorliegt – Unternehmenskundinnen und -kunden, Vertreterinnen und Vertreter des Managements sowie Mitarbeitende.
Contact Partner: Reto Arpagaus, Ivo Hungerbühler
Ist eine Bank im Sinne der Definition des Bankgesetzes (BankG) Teil einer Finanzgruppe oder eines Finanzkonglomerats, so kann die FINMA ihre Bewilligung vom Bestehen einer angemessenen konsolidierten Aufsicht durch eine Finanzmarktaufsichtsbehörde abhängig machen (Art. 3b BankG).
Das Bundesgericht begrenzt im BGer 4A_189/2024 vom 27.01.2025 die Rückwirkung von Art. 103a VVG und die Anwendung des direkten Forderungsrechts gemäss rev. Art. 60 Abs. 1bis VVG.
About five years after the implementation of the (first) regulations for crypto markets in Switzerland, an adapted normative framework supporting innovative business models and protecting investors is in the process of being developed.
Es freut uns, Ihnen mitzuteilen, dass die Bratschi AG in der angesehenen Chambers Europe Ausgabe 2025 ausgezeichnet wurde.
Bratschi hat die UBS Switzerland AG als Mandated Lead Arranger und Agenten für ein internationales Bankenkonsortium im Zusammenhang mit einem CHF 400 Millionen Konsortialkreditvertrag für Sonova Holding AG und Sonova AG beraten.
Bratschi hat die UBS Switzerland AG als Mandated Lead Arranger und Agenten für ein internationales Bankenkonsortium im Zusammenhang mit einem USD 500 Millionen Konsortialkreditvertrag für Landis+Gyr Group AG und Landis+Gyr AG beraten.