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Bundesgericht bejaht Persönlichkeitsverletzung durch Medienkampagne

27. Juni 2017
Mit Medienmitteilung vom 23. Juni 2017 veröffentlicht das Bundesgericht ein Grundsatzurteil, wonach zwei Medienhäuser durch Beteiligung an einer Medienkampagne ab dem 4. November 2009 die Persönlichkeitsrechte des Klägers widerrechtlich verletzt haben. Es bejaht zudem im Grundsatz das Recht des Klägers auf Gewinnabschöpfung für unrechtmässig erzielte Gewinne, und sein Recht, vor der Spezifizierung der Höhe dieser Gewinne von den Beklagten Auskunft und Rechenschaft darüber zu verlangen. Ferner bejaht das Bundesgericht das Recht des Klägers auf Prüfung durch die Vorinstanz, ob die Beklagten durch weitere Medienberichte ab September 2011 seine Persönlichkeit widerrechtlich verletzt haben. Schliesslich verwirft es die Abweisung von Genugtuungsansprüchen wegen mangelhafter Beweise. Das Handelsgericht des Kantons Zürich hat den Fall in allen diesen Punkten neu aufzurollen. Der Kläger, Carl Hirschmann, ist vertreten durch > Dr. Daniel Glasl.Link > Mitteilung des Bundesgerichts (PDF)

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