Das Bundesgesetz über die Digitalisierung im Notariat vom 16. Juni 2023 soll erstmals vollständig elektronische öffentliche Beurkundungen in der Schweiz ermöglichen, einschliesslich des elektronischen Originals und eines zentralen Urkundenregisters des Bundes. Der Bundesrat bzw. das Bundesamt für Justiz erarbeitet derzeit die entsprechenden Ausführungsbestimmungen.
Die öffentliche Beurkundung
Die öffentliche Beurkundung ist bekanntlich das gesetzlich geregelte Verfahren, bei dem eine staatlich ermächtigte Urkundsperson (Notare, Grundbuchverwalter, Zivilstandesbeamte) ein Rechtsgeschäft strukturiert aufnimmt und beurkundet. Sie dient allgemein dem Übereilungsschutz der Parteien, der Beweissicherung und der klaren Formulierung von Verpflichtungen im Hinblick auf Registereintragungen. Das Bundesrecht schreibt die öffentliche Beurkundung für zahlreiche Rechtsgeschäfte vor — namentlich für Grundstückskaufverträge (Art. 216 OR), die Gründung von Kapitalgesellschaften (Art. 629 OR) sowie Erbverträge.
Das heutige System: kantonal und papiergebunden
Heute sind die Modalitäten des Beurkundungsverfahrens kantonal geregelt (Art. 55 Abs. 1 SchlT ZGB). Dies führt zur heute bekannten Herausbildung unterschiedlichster Notariatssysteme (lateinisches oder freies Notariat sowie Amtsnotariat). Allen kantonalen Ordnungen gemeinsam ist aber, dass das Original einer öffentlichen Urkunde stets auf Papier errichtet werden muss. Zwar können Kantone ihre Urkundspersonen ermächtigen, elektronische Ausfertigungen herzustellen — dies aber immer nur ausgehend von einem Papieroriginal.
Neu: das Bundesgesetz über die Digitalisierung im Notariat
Die Bundesversammlung hat am 16. Juni 2023 das Bundesgesetz über die Digitalisierung im Notariat (DNG) verabschiedet. Es ist das wichtigste Reformprojekt im Beurkundungsrecht seit Jahrzehnten und bringt zwei zentrale Neuerungen:
Erstens erlaubt das DNG neu, das Original einer öffentlichen Urkunde direkt in elektronischer Form zu errichten — nicht bloss als eine elektronische Kopie eines Papieroriginals. Wer weiterhin Papier wünscht, kann indes jederzeit Papierausfertigungen verlangen. Damit wird vom Primat des Papiers auf das Primat des elektronischen Mediums umgestellt.
Zweitens wird ein zentrales elektronisches Urkundenregister geschaffen. Das Bundesamt für Justiz soll dieses Register führen, in dem alle elektronischen Originalurkunden zentral gespeichert und dauerhaft aufbewahrt werden. Urkundspersonen in der ganzen Schweiz werden verpflichtet, ihre Urkunden in diesem Register aufzubewahren und zu registrieren. Damit werden die Integrität und die Abrufbarkeit der Urkunden dauerhaft sichergestellt.
Digitalisierung konsequent zu Ende denken
Wer bereits heute im Notariat so weit wie möglich digital unterwegs ist, erlebt regelmässig einen Medienbruch: Obwohl Urkunden elektronisch entworfen werden, müssen sie für die eigentliche Beurkundung ausgedruckt und anschliessend für eine elektronische Ausfertigung wieder digitalisiert werden. Das DNG beseitigt diesen Bruch und schafft die Grundlage für vollständig digitale Transaktionsketten — von der Beurkundung beim Notar bis zur Eintragung im Grundbuch oder Handelsregister.
Das DNG als zentrales Bundesgesetz für die Digitalisierung der Branche ist zwar verabschiedet. Die Referendumsfrist ist verstrichen. Dennoch ist das Gesetz noch nicht in Kraft. Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten. Dabei stehen der Aufbau des zentralen Registers und der Erlass technischer Ausführungsverordnungen noch aus. Ob die Digitalisierung des Notariatswesens die von vielen erhofften Vereinfachungen bringt, hängt damit massgeblich von den nun in Erarbeitung befindlichen Detailregelungen ab.