real estate blog: Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) –geht der Schutz zu weit?
Der Ortsbildschutz in der Schweiz wäre primär Aufgabe der Kantone. Jedoch nehmen nicht nur die Kantone und Gemeinden diese Aufgabe wahr, sondern auch der Bund mit dem ISOS. Der Wirkungsbereich des ISOS wurde in den vergangenen Jahren insb. durch das Bundesgericht stark ausgedehnt. Entgegen der ursprünglichen Absicht kann das ISOS sowie die darin enthaltenen Erhaltungsziele nun direkten Einfluss auf private Bauvorhaben der Grundeigentümer haben, ohne dass die damit verbundenen Eigentumsbeschränkungen auf einem korrekten verfassungsmässigen Weg verfügt wurden.