Das Ziel dieser Verordnung ist es, die Sicherheit von Produkten mit digitalen Elementen in der EU zu erhöhen, Schwachstellen zu minimieren und die Transparenz für Verbraucher und Unternehmen zu verbessern. Die Verordnung kann auch Hersteller, Importeure in die EU, Händler sowie Dienstleister mit Cloud-Diensten in der Schweiz treffen, aber wie?
1. Anwendungsbereich
Der Cyber Resilience Act (CRA), offiziell als Verordnung (EU) 2024/2847 bekannt, gilt für alle Produkte mit digitalen Elementen, deren bestimmungsgemässer Zweck oder vernünftigerweise vorhersehbare Verwendung eine direkte oder indirekte logische oder physische Datenverbindung mit einem Gerät oder Netz einschliesst, und die auf dem europäischen Binnenmarkt in Verkehr gebracht werden. Dies umfasst sowohl Hardware- als auch Softwareprodukte, die vernetzt sind oder mit anderen digitalen Systemen interagieren können. Ausgenommen sind Produkte, die ausschliesslich für nationale Sicherheits- oder Verteidigungszwecke genutzt werden sowie Medizinprodukte und Kraftfahrzeuge, die bereits anderen spezifischen regulatorischen Anforderungen unterliegen (Art. 2 und Erwägungsgründe 25, 26 & 27 CRA).
Betroffene Akteure sind insbesondere:
2. Zeitplan und Übergangsfristen
Die digitale Sicherheit ist eine der grössten Herausforderungen der Europäischen Union. Deshalb wurde der CRA am 23. Oktober 2024 verabschiedet, um einheitliche, europaweite Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen zu schaffen.
Der CRA trat 20 Tage nach seiner Veröffentlichung am 20. November 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union am 10. Dezember 2024 in Kraft. Die meisten Bestimmungen werden jedoch erst nach einer Übergangsfrist anwendbar. Der Zeitplan für Unternehmen sieht gemäss Art. 71 CRA wie folgt aus:
3. Wichtige Compliance-Anforderungen
Der CRA legt eine Reihe verbindlicher Cybersicherheitsanforderungen fest, die Hersteller und andere Wirtschaftsakteure erfüllen müssen. Die zentralen Compliance-Verpflichtungen sind:
A) Anforderungen an Hersteller (Art. 13 CRA)
Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen tragen die Hauptverantwortung für die Einhaltung der Cybersicherheitsanforderungen. Ihre Verpflichtungen umfassen:
a) Design- und Entwicklungsanforderungen
b) Sicherheitsupdates und Schwachstellenmanagement
c) Transparenz und Dokumentation
B) Anforderungen an Händler (Art. 20 CRA)
Händler, die Produkte mit digitalen Elementen auf dem Markt bereitstellen, müssen sicherstellen, dass diese den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
a) Sorgfaltspflicht und Überprüfungspflichten
b) Umgang mit Sicherheitsrisiken
c) Zusammenarbeit mit Marktüberwachungsbehörden
4. Auswirkungen auf schweizerische Unternehmen
Auch wenn die Schweiz nicht Mitglied der EU ist, hat der CRA erhebliche Auswirkungen auf schweizerische Unternehmen, die Produkte mit digitalen Elementen in die EU exportieren. Diese müssen sicherstellen, dass ihre Produkte den Anforderungen der Verordnung entsprechen, um weiterhin Zugang zum EU-Binnenmarkt zu haben. Besonders betroffen sind:
Um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten, sollten schweizerische Unternehmen ihre Cybersicherheitsstrategien anpassen, Prozesse zur Schwachstellenüberwachung implementieren und ihre Lieferketten auf Compliance-Risiken überprüfen.
5. Die 10 wichtigsten Dos and Don'ts


6. Fazit
Der CRA bringt wesentliche Änderungen für Unternehmen mit sich, die Produkte mit digitalen Elementen in der EU vertreiben. Während er für mehr Sicherheit und Transparenz sorgt, stellt er gleichzeitig hohe Anforderungen an die betroffenen Akteure. Unternehmen müssen frühzeitig Anpassungen vornehmen, um Compliance-Risiken zu vermeiden und den Zugang zum Binnenmarkt sicherzustellen.
Besonders für schweizerische Unternehmen ist eine proaktive Umsetzung entscheidend, da sie die gleichen Anforderungen wie EU-Unternehmen erfüllen müssen, um ihre Produkte weiterhin in der EU vertreiben zu können. Eine gezielte Anpassung der internen Prozesse, kontinuierliches Schwachstellenmanagement und eine enge Zusammenarbeit mit Partnern entlang der Lieferkette sind essenziell, um den neuen regulatorischen Anforderungen gerecht zu werden.
Die Cybersicherheit bleibt ein dynamisches Feld, das kontinuierliche Anpassungen erfordert. Unternehmen sollten daher nicht nur die Mindestanforderungen der Verordnung erfüllen, sondern ihre Sicherheitspraktiken proaktiv weiterentwickeln. Dies stärkt nicht nur ihre Marktposition, sondern trägt auch zu einem sichereren digitalen Ökosystem in Europa bei.