Ein nachhaltiges Immobilienprojekt erfordert eine nachhaltige planerische Grundlage, eine Grundlage also, die aus gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und ökologischer Perspektive ausgewogen ist. Allzu oft werden aber grundeigentümerverbindliche Nutzungszonenpläne «Top-Down» erlassen: der behördenverbindliche kantonale Richtplan spurt dabei den parzellenscharfen und eigentümerverbindlichen Nutzungszonenplan oder den Sondernutzungsplan vor, die Einflussmöglichkeiten von Grundeigentümern im Planungsprozess sind überschaubar. Die behördengetriebene Raumplanung «Top-Down» ist anfällig dafür, mit (legitimen) Anliegen vor allem gesellschaftlicher und ökologischer Natur «überladen» zu werden. Die Vielfalt dieser Anliegen bewirkt regelmässig, dass Projekte wegen der erhöhten Anforderungen in der planerischen Grundlage nicht umgesetzt werden, nicht zuletzt, da eine rentable Realisierung des Projekts nicht möglich wäre. Bietet die Raumplanung aber Möglichkeiten, legitime Anliegen derart zu bündeln, dass ein nachhaltiges Projekt möglich wird?
1. Wichtige Trends in der Raumplanung
Per 1. Mai 2014 ist die 1. Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes, dem zentralen raumplanerischen Erlass auf Bundesebene, in Kraft getreten: Die Siedlungsentwicklung soll nach innen gelenkt, der Boden haushälterisch genutzt werden, anstatt dass auf der «grünen Wiese» gebaut wird. Die Transformation von Industriearealen (in Wohnquartiere) ist und bleibt ein wichtiges Thema, bestehende Wohnquartiere sollen aufgestockt, also höher, werden. Klimatische Veränderungen sollen in der Gestaltung und Entwicklung von Städten Berücksichtigung finden; Massnahmen gegen den Hitzeinseleffekt sind nötig, der Begriff der Schwammstadt in aller Munde, die Nutzung erneuerbarer Energien unabdingbar. Diese Zielsetzungen werden nun schon fast 10 Jahre diskutiert, während deren Umsetzung erst richtig angelaufen ist.
Wie kann aber eine planerische Grundlage entstehen, die all diese Anforderungen umsetzt und damit nachhaltige Projekte ermöglicht?
2. Der Weg zur planerischen Grundlage für ein nachhaltiges Projekt
Die (behördengetriebene) «Top-Down»-Planung stösst wegen der zahlreichen, teils gegensätzlichen Interessen an ihre Grenzen. Zwar gilt das sog. Gegenstromprinzip (die Planabstimmung), wonach die übergeordneten Behörden die Ermessenspielräume der nachgeordneten Behörden belassen sollen, die Versuchung, hierarchisch zu beschliessen, bleibt aber gross.
Erfolgsversprechender, um ein nachhaltiges Projekt zu ermöglichen, ist der «Bottom-Up»-Ansatz. Bei der (privat initiierten) Raumplanung «Bottom-Up» wird die planerische Grundlage, meist eines Sondernutzungsplans für das nachhaltige Projekt, dadurch erarbeitet, dass alle Akteure, die von der planerischen Grundlage (und damit vom nachhaltigen Projekt) betroffen sind bzw. sein werden, im Planungsprozess «mitgenommen werden». Das bedeutet, dass das Gegenstromprinzip nicht nur Behörden, sondern namentlich Investoren und Nutzende einbeziehen soll. Was heisst das aber konkret?
Die planerische Grundlage entsteht idealerweise organisch: Behörden (Kanton, Gemeinde), Investoren und Nutzende werden frühestmöglich in den Planungsprozess miteinbezogen, das Projekt, das in Anwendung der planerischen Grundlage realisiert werden soll, wird öffentlich vorgestellt, die Rückmeldungen und Interessen der verschiedenen Akteure zumindest zur Kenntnis genommen, allenfalls sogar in die planerische Grundlage eingearbeitet. Oftmals ist erst nach dieser «informellen» Phase der Sprung in das «formelle» Verfahren, in dem sich die Bevölkerung von Gesetzes wegen einbringen kann, sinnvoll. Das Risiko von unsicheren Beschlüssen und langwierigen Verfahren kann durch den «Bottom-Up»-Ansatz regelmässig reduziert werden. Auch wird die planerische Grundlage und damit mittelbar auch das Projekt «demokratischer», ja nachhaltiger.
Ein weiterer Vorteil des «Bottom-Up»-Ansatzes besteht darin, dass diese auf privater oder gesellschaftlicher Initiative basierende Raumplanung eine grosse Chance dafür bietet, ökologische wie auch rentabilitätsbezogene Überlegungen in die Erarbeitung der planerischen Grundlage miteinzubeziehen:
Anders als in einer «Top-Down»-Planung, auf deren Grundlage z.B. der Autoverkehr aus einem Wohnareal komplett verbannt wird, das Kehrichtfahrzeug nur bis an den Rand des Areals fahren darf, hunderte von nicht rentabilisierbaren ebenerdig erreichbaren und überdachten Veloabstellplätzen errichtet werden müssen oder das zuerst in grossem Umfang mittels Retentionsbecken zurückgehaltene Meteorwasser vollständig verdunstet oder versickert werden muss, bietet der «Bottom-Up»-Ansatz die Möglichkeit, eine planerische Grundlage zu erarbeiten, die Raum lässt für kreative und innovative Ansätze. Denn: die planerische Grundlage muss nicht zwingend denselben Detaillierungsgrad aufweisen wie die Baubewilligung. Durch die Flexibilität und offene Formulierungen in der planerischen Grundlage werden ökologische und rentable Projekte möglich. Es reicht aus, die Prinzipien oder Ziele «Top-Down» zu verfolgen und die Vorschläge «Bottom-Up» zu bearbeiten, anstatt einen starren, projektbezogenen Rahmen abstrakt vorzugeben.
3. Fazit
Die Prinzipien der Nachhaltigkeit sind jedenfalls bei den Verantwortlichen der Projektentwicklung angekommen, die sich in der Planung und der Realisierung bereits von Beginn weg damit auseinandersetzen. Sie zielen damit namentlich auf den Zugang zu spezifischen Finanzierungsmöglichkeiten ebenso wie den erleichterten Zugang zum Markt der Nutzenden. Aus diesen Prozessen ergeben sich viele Ideen und Entwicklungen, welche die raumplanerischen Beschlüsse der Planungsbehörden befruchten können. Wir plädieren deshalb für eine Berücksichtigung des Gegenstromprinzips in der Planung auch in Bezug auf die privaten Projektentwicklungen.