Laurence Krayenbühl berät Unternehmen und Privatpersonen im Bereich des Handelsrechts. Ihre Erfahrung umfasst die Bereiche Transaktionen (M&A), Gesellschaftsgründungen sowie das Vertragsrecht. In diesem Rahmen unterstützt sie ihre Klientschaft bei der Erstellung und Verhandlung von Handelsverträgen, insbesondere von Kauf-, Vertriebs- und Franchiseverträgen. Sie vertritt ihre Klientinnen und Klienten vor den Zivilgerichten.