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Im heutigen tax blog steht das ordentliche Nachsteuerverfahren sowie das dazugehörige Steuerstrafverfahren im Fokus. Als Ergänzung verweisen wir auf unseren tax blog, Vereinfachte Nachbesteuerung von Erben / Zwingende Anzeigepflichten, vom Februar 2025, in dem wir uns mit der vereinfachten Nachbesteuerung von Erben und der Notwendigkeit einer effektiven Selbstanzeige der Erben (bzw. des Erbschaftsverwalters oder Willensvollstreckers) auseinandergesetzt haben.
Mit dem Urteil 9C_87/2025 vom 19. September 2025 hat das Bundesgericht klargestellt, dass keine Steuerumgehung vorliegt, wenn vermietete Liegenschaften, die bis kurz vor einer Umstrukturierung als Privatvermögen deklariert waren, zunächst ins Geschäftsvermögen überführt und anschliessend im Rahmen der Umstrukturierung in eine juristische Person eingebracht werden. Dies setzt voraus, dass die Liegenschaften bereits vor ihrer Umdeklaration als Geschäftsvermögen einen Betrieb im Sinne des steuerlichen Umstrukturierungsrechts darstellten. Die höchstrichterliche Rechtsprechung gibt Anlass, über die bisher geltende Praxis der Steuerverwaltung des Kantons Bern nachzudenken.
Mit dem Entscheid A-1477/2024 vom 4. Juli 2025 hat das Bundesverwaltungsgericht («BVGer») eine für Holdinggesellschaften interessante Entscheidung gefällt. Sie betrifft die Frage, in welchem Umfang Vorsteuern auf Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Erwerben, Halten und Veräussern von Beteiligungen abziehbar sind. Zum Zeitpunkt des Entscheids war die neue MWST-Info 09 lediglich als Entwurf vom 10. Februar 2025 publiziert. Seit Herbst 2025 ist nun die neue MWST-Info 09 als Praxis der ESTV veröffentlicht (https://www.gate.estv.admin.ch/mwst-webpublikationen/public/pages/taxInfos/tableOfContent.xhtml?publicationId=1014743). Nachfolgend erläutern die Autoren, wie der ergangene Entscheid, welcher ans Bundesgericht («BGer») weitergezogen wurde und hängig ist, im Widerspruch zur neuen MWST-Info 09 steht.
SGH2 LLC, a finance subsidiary of the Scenic Group, has successfully secured a USD 535 million term loan, a EUR 200 million term loan and a USD 90 million multicurrency revolving credit facility to refinance its existing indebtedness and for general corporate purposes.
Bratschi Ltd. acted as tax and legal advisor to Kenan and Adnan Lisnjic, the owners of IPS Gebäudetechnik Ltd., on the sale of the company to bluu unit GmbH.
The Viking Cruises Group has successfully placed an unsecured bond in the total amount of USD 1.7 billion. BofA Securities, Inc., J.P. Morgan Securities LLC, Wells Fargo Securities, LLC, HSBC Securities (USA) Inc., Morgan Stanley & Co. LLC and UBS Securities LLC acted as Joint Book-Running Managers.