We provide our Swiss and international clients with tailor-made solutions. You can count on our excellent relationships with tax experts worldwide as well as with the Swiss tax authorities. We work closely with our other lawyers to protect our clients from unpleasant tax and legal surprises. We act for companies, individuals, financial institutions, institutional and private investors, partnerships, trusts, estates, family offices, charitable foundations and NGOs. Our services include amongst others:
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Das Bundesgericht hat kürzlich das Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons St. Gallen bestätigt, wonach die Haltedauer bei der Grundstückgewinnsteuer bei Überführungen ins Geschäftsvermögen unterbrochen wird. Wer eine Liegenschaft zwischenzeitlich ins Geschäftsvermögen überführt und später wieder ins Privatvermögen zurückgeholt hat, kann für die Zeit der Geschäftsvermögenszugehörigkeit und für die Zeitdauer davor keinen Haltedauerrabatt (in dualistischen Kantonen) beanspruchen. Dies, obwohl die Liegenschaft zivilrechtlich während der ganzen Zeit vom gleichen Eigentümer gehalten wurde.
Worum geht es?
Eine spezifisch als Akquisitionsgesellschaft gegründete und in Genf ansässige Gesellschaft (nachfolgend «AcquiCo») hat im Rahmen eines stark fremdfinanzierten Unternehmenskaufs (sog «Leveraged Buy-out») sämtliche Beteiligungsrechte einer anderen Gesellschaft mit Sitz in Genf (Zielgesellschaft, nachfolgend «TargetCo») gekauft. Die TargetCo war eine Immobiliengesellschaft, deren wesentlicher Zweck im Halten und Verwalten einer einzigen Immobilie bestand. Die AcquiCo fungierte für diese Transaktion als reine Akquisitionsgesellschaft. Für den Kauf der TargetCo hat die AcquiCo ein verzinsliches Darlehen von Dritten in Höhe von CHF 11'000'000 aufgenommen. Von diesem Darlehensbetrag war CHF 8'400'000 für den Erwerb der TargetCo aufgenommen worden, die restlichen CHF 2'600'000 waren hingegen für die Renovation der Immobilie bestimmt, welches die TargetCo in ihrem Alleineigentum hielt.
Im Nachgang zum Kauf hat die TargetCo ihre Muttergesellschaft AcquiCo absorbiert («Downstream-Merger»).
Die Steuerverwaltung des Kantons Genf hat für die Jahre nach der Fusion (2010 bis 2013) auf Ebene der TargetCo den verbuchten Zinsaufwand auf dem Darlehen – mit der Begründung, dass es sich nicht um geschäftsmässig begründeten Aufwand handle – teilweise aufgerechnet. Aufgerechnet wurde derjenige Zins, der für den Darlehensteil bezahlt wurde, welcher für den Kauf der TargetCo bestimmt war.
Die Schweiz hat eine bedeutende steuerliche Änderung beschlossen: Die Frist für den steuerlichen Verlustvortrag wird von bisher sieben auf neu zehn Jahre verlängert. Ziel dieser Massnahme ist es, insbesondere Unternehmen, die von der Corona-Pandemie betroffen waren, sowie Startups mit langen Anlaufphasen steuerlich zu entlasten und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Schweiz zu stärken.
Bratschi advised the management of SSP KÄLTEPLANER AG on the structuring and execution of the management buy-out.
Bratschi AG recognised in the Chambers Europe Guide 2026 – first-time ranking in two new practice areas
SGH2 LLC, a finance subsidiary of the Scenic Group, has successfully secured a USD 535 million term loan, a EUR 200 million term loan and a USD 90 million multicurrency revolving credit facility to refinance its existing indebtedness and for general corporate purposes.