Unseren in- und ausländischen Klientinnen und Klienten liefern wir massgeschneiderte Lösungen. Durch unsere exzellenten Beziehungen zu den Schweizer Steuerbehörden und zu Fachkollegen weltweit sowie durch die enge Zusammenarbeit mit den Anwältinnen und Anwälten unserer Kanzlei schützen wir unsere Klientschaft vor negativen steuerlichen und rechtlichen Überraschungen. Zu unserer Klientschaft gehören Unternehmen, Privatpersonen, Finanzinstitute, institutionelle und private Investoren, Personengesellschaften, Trusts, Nachlässe, Family Offices, Stiftungen sowie NGOs. Unsere Dienstleistungen umfassen zum Beispiel:
Contact Partner: Michael Barrot
Worum geht es?
Eine spezifisch als Akquisitionsgesellschaft gegründete und in Genf ansässige Gesellschaft (nachfolgend «AcquiCo») hat im Rahmen eines stark fremdfinanzierten Unternehmenskaufs (sog «Leveraged Buy-out») sämtliche Beteiligungsrechte einer anderen Gesellschaft mit Sitz in Genf (Zielgesellschaft, nachfolgend «TargetCo») gekauft. Die TargetCo war eine Immobiliengesellschaft, deren wesentlicher Zweck im Halten und Verwalten einer einzigen Immobilie bestand. Die AcquiCo fungierte für diese Transaktion als reine Akquisitionsgesellschaft. Für den Kauf der TargetCo hat die AcquiCo ein verzinsliches Darlehen von Dritten in Höhe von CHF 11'000'000 aufgenommen. Von diesem Darlehensbetrag war CHF 8'400'000 für den Erwerb der TargetCo aufgenommen worden, die restlichen CHF 2'600'000 waren hingegen für die Renovation der Immobilie bestimmt, welches die TargetCo in ihrem Alleineigentum hielt.
Im Nachgang zum Kauf hat die TargetCo ihre Muttergesellschaft AcquiCo absorbiert («Downstream-Merger»).
Die Steuerverwaltung des Kantons Genf hat für die Jahre nach der Fusion (2010 bis 2013) auf Ebene der TargetCo den verbuchten Zinsaufwand auf dem Darlehen – mit der Begründung, dass es sich nicht um geschäftsmässig begründeten Aufwand handle – teilweise aufgerechnet. Aufgerechnet wurde derjenige Zins, der für den Darlehensteil bezahlt wurde, welcher für den Kauf der TargetCo bestimmt war.
Die Schweiz hat eine bedeutende steuerliche Änderung beschlossen: Die Frist für den steuerlichen Verlustvortrag wird von bisher sieben auf neu zehn Jahre verlängert. Ziel dieser Massnahme ist es, insbesondere Unternehmen, die von der Corona-Pandemie betroffen waren, sowie Startups mit langen Anlaufphasen steuerlich zu entlasten und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Schweiz zu stärken.
Die steuerrechtliche Behandlung von Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum rückt bei natürlichen Personen zunehmend in den Fokus - insbesondere im Bereich der Einkommens- und Vermögensbesteuerung. Zudem gewinnt der internationale Informationsaustausch über Kryptowerte an Bedeutung: Die landesweite Implementierung des Crypto-Asset Reporting Frameworks (CARF) verpflichtet Anbieter von Kryptodienstleistungen, steuerlich relevante Daten an Steuerbehörden zu melden.
Bratschi hat die Geschäftsleitung der SSP KÄLTEPLANER AG bei der Strukturierung und Durchführung des Management-Buy-Outs beraten.
Bratschi AG im Chambers Europe Guide 2026 erneut ausgezeichnet – erstmaliges Ranking in zwei neuen Fachbereichen
Es freut uns, Ihnen mitzuteilen, dass die Bratschi AG in der angesehenen Chambers Global Ausgabe 2026 ausgezeichnet wurde.