Unseren in- und ausländischen Klientinnen und Klienten liefern wir massgeschneiderte Lösungen. Durch unsere exzellenten Beziehungen zu den Schweizer Steuerbehörden und zu Fachkollegen weltweit sowie durch die enge Zusammenarbeit mit den Anwältinnen und Anwälten unserer Kanzlei schützen wir unsere Klientschaft vor negativen steuerlichen und rechtlichen Überraschungen. Zu unserer Klientschaft gehören Unternehmen, Privatpersonen, Finanzinstitute, institutionelle und private Investoren, Personengesellschaften, Trusts, Nachlässe, Family Offices, Stiftungen sowie NGOs. Unsere Dienstleistungen umfassen zum Beispiel:
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Das Bundesgericht hat in einem kürzlich ergangenen Urteil die gewinnsteuerlichen Konsequenzen bei Nichteinhaltung der von der ESTV anerkannten Zinssätze präzisiert. Neu sind die Steuerbehörden in solchen Fällen nicht mehr an die Zinssätze des ESTV-Rundschreibens gebunden, sondern können einen marktüblichen Zinssatz festlegen. Diese neue Praxis ist jedoch komplex und führt zu einem erheblichen Mehraufwand für die Steuerverwaltungen. Es bleibt abzuwarten, ob sich diese Regelung langfristig durchsetzen wird. Unternehmen sollten daher sorgfältig prüfen, ob es sinnvoll ist, den steuerlich anerkannten Zinssatzrahmen zu verlassen.
Die Schweizerische Steuerkonferenz veröffentlichte kürzlich unter Mitarbeit der Eidgenössischen Steuerverwaltung einen Artikel zum Thema Verrechnungspreise. Die Publikation stützt sich auf die OECD-Verrechnungspreisleitlinien und befasst sich mit dem Drittvergleichs- bzw. Fremdvergleichsgrundsatz für Geschäfte und Transaktionen zwischen nahestehenden Personen, insbesondere zwischen verbundenen Gesellschaften im Konzern für die Zwecke der Gewinn- und Verrechnungssteuer. Zu Verrechnungspreisen hat die ESTV zudem ausgewählte Q&As veröffentlicht.
Aufgrund der aktuellen Publikationen zeigt sich, dass auch in der Schweizer Steuerpraxis und von offizieller Seite eine intensive Auseinandersetzung mit der Thematik stattfindet.
Unternehmen kaufen eigene Aktien zu verschiedenen Zwecken und zu verschiedenen Zeitpunkten in ihren Entwicklungsphasen. Welche grundsätzlichen steuerlichen Aspekte es hierzu – insbesondere für Start-Ups und im Zusammenhang mit Mitarbeiterbeteiligungsplänen – zu beachten gibt, darüber gibt der folgende Blog-Beitrag eine Übersicht.
Bratschi hat die Aktionäre des Luzerner Vermögensverwalters Mental Capital im Zusammenhang mit der Übernahme durch Colombo Wealth beraten.
Wir freuen uns, Ihnen mitzuteilen, dass die Bratschi AG in der Ausgabe 2024 des renommierten internationalen Chambers Europe ausgezeichnet wurde.
Die enthus Group GmbH mit Hauptsitz in Böblingen (Baden-Württemberg), ein in Deutschland, Österreich und in der Schweiz tätiger IT-Lösungsanbieter, und die Global IT-Gruppe mit Sitz in Neerach (Zürich) gehen gemeinsam in die Zukunft.