Unseren in- und ausländischen Klientinnen und Klienten liefern wir massgeschneiderte Lösungen. Durch unsere exzellenten Beziehungen zu den Schweizer Steuerbehörden und zu Fachkollegen weltweit sowie durch die enge Zusammenarbeit mit den Anwältinnen und Anwälten unserer Kanzlei schützen wir unsere Klientschaft vor negativen steuerlichen und rechtlichen Überraschungen. Zu unserer Klientschaft gehören Unternehmen, Privatpersonen, Finanzinstitute, institutionelle und private Investoren, Personengesellschaften, Trusts, Nachlässe, Family Offices, Stiftungen sowie NGOs. Unsere Dienstleistungen umfassen zum Beispiel:
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Am 20. Januar 2025 veröffentlichte die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) das revidierte Kreisschreiben Nr. 32a zur Sanierung von Kapitalgesellschaften und Genossenschaften. Dieses ersetzt das bisherige Kreisschreiben Nr. 32 vom 23. Dezember 2010 und berücksichtigt aktuelle Entwicklungen in der Verwaltungs- und Gerichtspraxis sowie Änderungen im Aktienrecht.
Mit der zunehmenden Bedeutung des grenzüberschreitenden Onlinehandels wollte der Gesetzgeber mit der neuen Plattformbesteuerung bestehende steuerliche Lücken schliessen und Wettbewerbsverzerrungen vermeiden. Die Plattformbesteuerung betrifft Betreiber digitaler Plattformen, welche Verkäufer und Käufer zum Vertragsabschluss der Lieferung eines Gegenstands zusammenbringen. Die Schweiz ist mit dieser Massnahme kein Vorreiter, sondern folgt hier dem internationalen Trend, so existieren z.B. in der EU seit 2021 ähnliche Vorschriften.
Die Globalisierung der Finanzmärkte hat es Schweizer Anlegern erleichtert, ihre Portfolios international zu diversifizieren. Diese Strategie zur Risikostreuung kann zwar von grossem Wert sein, birgt jedoch steuerliche Herausforderungen, die häufig übersehen werden. Insbesondere Finanzanlagen wie Aktien, Anleihen oder Fonds in Ländern wie Frankreich und den USA können für in der Schweiz ansässige Steuerpflichtige komplexe steuerrechtliche Konsequenzen haben – sowohl im Erbfall als auch bei Schenkungen. Es ist daher unerlässlich, sich mit den steuerrechtlichen Auswirkungen auseinanderzusetzen und potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen.
Bratschi vertrat Voyager Acquisition Corp, eine in den Cayman Islands domizilierte börsenkotierte Special Purpose Acquisition Company (SPAC), in Bezug auf schweizerische Rechtsaspekte bei ihrer angekündigten Vereinbarung über einen Unternehmenszusammenschluss mit der in Zürich ansässigen Veraxa Biotech AG, einem biopharmazeutischen Unternehmen, das Krebstherapien der nächsten Generation auf der Grundlage von Antikörpern entwickelt.
Es freut uns, Ihnen mitzuteilen, dass die Bratschi AG in der angesehenen Chambers Europe Ausgabe 2025 ausgezeichnet wurde.
Es freut uns, Ihnen mitzuteilen, dass die Bratschi AG in der angesehenen Chambers Global Ausgabe 2025 ausgezeichnet wurde.