Nous fournissons à nos clientes et clients suisses et étrangers des solutions sur mesure. Grâce à nos excellentes relations avec les autorités fiscales suisses et avec des collègues spécialisés dans le monde entier, ainsi qu'à notre étroite collaboration avec les avocates et avocats de notre cabinet, nous protégeons notre clientèle des mauvaises surprises fiscales et juridiques. Nos clientes et clients sont des entreprises, des particuliers, des institutions financières, des investisseurs institutionnels et privés, des sociétés de personnes, des trusts, des successions, des family offices, des fondations ainsi que des ONG. Nos services comprennent notamment :
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Das Bundesgericht hat kürzlich das Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons St. Gallen bestätigt, wonach die Haltedauer bei der Grundstückgewinnsteuer bei Überführungen ins Geschäftsvermögen unterbrochen wird. Wer eine Liegenschaft zwischenzeitlich ins Geschäftsvermögen überführt und später wieder ins Privatvermögen zurückgeholt hat, kann für die Zeit der Geschäftsvermögenszugehörigkeit und für die Zeitdauer davor keinen Haltedauerrabatt (in dualistischen Kantonen) beanspruchen. Dies, obwohl die Liegenschaft zivilrechtlich während der ganzen Zeit vom gleichen Eigentümer gehalten wurde.
Worum geht es?
Eine spezifisch als Akquisitionsgesellschaft gegründete und in Genf ansässige Gesellschaft (nachfolgend «AcquiCo») hat im Rahmen eines stark fremdfinanzierten Unternehmenskaufs (sog «Leveraged Buy-out») sämtliche Beteiligungsrechte einer anderen Gesellschaft mit Sitz in Genf (Zielgesellschaft, nachfolgend «TargetCo») gekauft. Die TargetCo war eine Immobiliengesellschaft, deren wesentlicher Zweck im Halten und Verwalten einer einzigen Immobilie bestand. Die AcquiCo fungierte für diese Transaktion als reine Akquisitionsgesellschaft. Für den Kauf der TargetCo hat die AcquiCo ein verzinsliches Darlehen von Dritten in Höhe von CHF 11'000'000 aufgenommen. Von diesem Darlehensbetrag war CHF 8'400'000 für den Erwerb der TargetCo aufgenommen worden, die restlichen CHF 2'600'000 waren hingegen für die Renovation der Immobilie bestimmt, welches die TargetCo in ihrem Alleineigentum hielt.
Im Nachgang zum Kauf hat die TargetCo ihre Muttergesellschaft AcquiCo absorbiert («Downstream-Merger»).
Die Steuerverwaltung des Kantons Genf hat für die Jahre nach der Fusion (2010 bis 2013) auf Ebene der TargetCo den verbuchten Zinsaufwand auf dem Darlehen – mit der Begründung, dass es sich nicht um geschäftsmässig begründeten Aufwand handle – teilweise aufgerechnet. Aufgerechnet wurde derjenige Zins, der für den Darlehensteil bezahlt wurde, welcher für den Kauf der TargetCo bestimmt war.
Die Schweiz hat eine bedeutende steuerliche Änderung beschlossen: Die Frist für den steuerlichen Verlustvortrag wird von bisher sieben auf neu zehn Jahre verlängert. Ziel dieser Massnahme ist es, insbesondere Unternehmen, die von der Corona-Pandemie betroffen waren, sowie Startups mit langen Anlaufphasen steuerlich zu entlasten und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Schweiz zu stärken.
Bratschi AG im Chambers Europe Guide 2026 erneut ausgezeichnet – erstmaliges Ranking in zwei neuen Fachbereichen
SGH2 LLC, eine Tochtergesellschaft der Scenic Group, hat einen Darlehensvertrag über 535 Millionen US-Dollar, einen Darlehensvertrag über 200 Millionen Euro und eine revolvierende Kreditfazilität in mehreren Währungen über 90 Millionen US-Dollar zur Refinanzierung ihrer bestehenden Verbindlichkeiten und für allgemeine Unternehmenszwecke abgeschlossen.
Die Bratschi AG hat die beiden Eigentümer Kenan und Adnan Lisnjic beim Verkauf der IPS Gebäudetechnik AG an die bluu unit GmbH in (steuer-)rechtlicher Hinsicht unterstützt.