Nous fournissons à nos clientes et clients suisses et étrangers des solutions sur mesure. Grâce à nos excellentes relations avec les autorités fiscales suisses et avec des collègues spécialisés dans le monde entier, ainsi qu'à notre étroite collaboration avec les avocates et avocats de notre cabinet, nous protégeons notre clientèle des mauvaises surprises fiscales et juridiques. Nos clientes et clients sont des entreprises, des particuliers, des institutions financières, des investisseurs institutionnels et privés, des sociétés de personnes, des trusts, des successions, des family offices, des fondations ainsi que des ONG. Nos services comprennent notamment :
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Mit Urteil 9C_271/2025 vom 22. Dezember 2025 hat das Bundesgericht eine für die Praxis äusserst relevante Frage entschieden, nämlich ob bei einer gemischten Schenkung die Grundstückgewinnsteuer vollständig aufzuschieben ist – oder ob ein Kanton den «entgeltlichen» Teil sofort besteuern darf. Das Bundesgericht schafft nun hierzu Klarheit und hält fest, dass das Steuerharmonisierungsgesetz («StHG») in solchen Fällen einen vollständigen Steueraufschub von den Kantonen verlangt.
Im heutigen tax blog steht das ordentliche Nachsteuerverfahren sowie das dazugehörige Steuerstrafverfahren im Fokus. Als Ergänzung verweisen wir auf unseren tax blog, Vereinfachte Nachbesteuerung von Erben / Zwingende Anzeigepflichten, vom Februar 2025, in dem wir uns mit der vereinfachten Nachbesteuerung von Erben und der Notwendigkeit einer effektiven Selbstanzeige der Erben (bzw. des Erbschaftsverwalters oder Willensvollstreckers) auseinandergesetzt haben.
Mit dem Urteil 9C_87/2025 vom 19. September 2025 hat das Bundesgericht klargestellt, dass keine Steuerumgehung vorliegt, wenn vermietete Liegenschaften, die bis kurz vor einer Umstrukturierung als Privatvermögen deklariert waren, zunächst ins Geschäftsvermögen überführt und anschliessend im Rahmen der Umstrukturierung in eine juristische Person eingebracht werden. Dies setzt voraus, dass die Liegenschaften bereits vor ihrer Umdeklaration als Geschäftsvermögen einen Betrieb im Sinne des steuerlichen Umstrukturierungsrechts darstellten. Die höchstrichterliche Rechtsprechung gibt Anlass, über die bisher geltende Praxis der Steuerverwaltung des Kantons Bern nachzudenken.
SGH2 LLC, eine Tochtergesellschaft der Scenic Group, hat einen Darlehensvertrag über 535 Millionen US-Dollar, einen Darlehensvertrag über 200 Millionen Euro und eine revolvierende Kreditfazilität in mehreren Währungen über 90 Millionen US-Dollar zur Refinanzierung ihrer bestehenden Verbindlichkeiten und für allgemeine Unternehmenszwecke abgeschlossen.
Die Bratschi AG hat die beiden Eigentümer Kenan und Adnan Lisnjic beim Verkauf der IPS Gebäudetechnik AG an die bluu unit GmbH in (steuer-)rechtlicher Hinsicht unterstützt.
Die Viking Cruises Gruppe hat erfolgreich eine unbesicherte Anleihe im Gesamtvolumen von USD 1,7 Milliarden platziert.
BofA Securities, Inc., J.P. Morgan Securities LLC, Wells Fargo Securities, LLC, HSBC Securities (USA) Inc., Morgan Stanley & Co. LLC und UBS Securities LLC agierten als Joint Book-Running Managers.