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Fiscalité

Nous sommes votre première adresse pour tout ce qui a trait au droit fiscal suisse

Nous fournissons à nos clientes et clients suisses et étrangers des solutions sur mesure. Grâce à nos excellentes relations avec les autorités fiscales suisses et avec des collègues spécialisés dans le monde entier, ainsi qu'à notre étroite collaboration avec les avocates et avocats de notre cabinet, nous protégeons notre clientèle des mauvaises surprises fiscales et juridiques. Nos clientes et clients sont des entreprises, des particuliers, des institutions financières, des investisseurs institutionnels et privés, des sociétés de personnes, des trusts, des successions, des family offices, des fondations ainsi que des ONG. Nos services comprennent notamment :

  • Structuration de M & A et intégrations post-closing (y compris due diligence)
  • Transactions immobilières
  • Restructurations et assainissements
  • Conseil en matière de financement et de transactions sur les marchés des capitaux
  • Relocalisation de sociétés et de personnes morales
  • Planification successorale
  • Conseils à des cadres y compris plans de participation
  • Conception de prix de transfert
  • Accompagnement lors de procédures amiables et d'échanges internationaux d'informations
  • Procédures fiscales litigieuses et non litigieuses, y compris tax rulings et représentation devant les tribunaux
  • Soutien en matière de compliance fiscale

 

Contact Partner: Michael Barrot

Know-how sur Fiscalité

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Haltedauerrabatt bei der Grundstückgewinnsteuer: Überführung ins Geschäftsvermögen unter-bricht Haltedauer

Das Bundesgericht hat kürzlich das Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons St. Gallen bestätigt, wonach die Haltedauer bei der Grundstückgewinnsteuer bei Überführungen ins Geschäftsvermögen unterbrochen wird. Wer eine Liegenschaft zwischenzeitlich ins Geschäftsvermögen überführt und später wieder ins Privatvermögen zurückgeholt hat, kann für die Zeit der Geschäftsvermögenszugehörigkeit und für die Zeitdauer davor keinen Haltedauerrabatt (in dualistischen Kantonen) beanspruchen. Dies, obwohl die Liegenschaft zivilrechtlich während der ganzen Zeit vom gleichen Eigentümer gehalten wurde.

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Abzugsfähigkeit von Zinsaufwand im Rahmen eines Debt Push Downs / Erstmaliger Entscheid des Bundesgerichts zu diesem Thema

Worum geht es?
 

Eine spezifisch als Akquisitionsgesellschaft gegründete und in Genf ansässige Gesellschaft (nachfolgend «AcquiCo») hat im Rahmen eines stark fremdfinanzierten Unternehmenskaufs (sog «Leveraged Buy-out») sämtliche Beteiligungsrechte einer anderen Gesellschaft mit Sitz in Genf (Zielgesellschaft, nachfolgend «TargetCo») gekauft. Die TargetCo war eine Immobiliengesellschaft, deren wesentlicher Zweck im Halten und Verwalten einer einzigen Immobilie bestand. Die AcquiCo fungierte für diese Transaktion als reine Akquisitionsgesellschaft. Für den Kauf der TargetCo hat die AcquiCo ein verzinsliches Darlehen von Dritten in Höhe von CHF 11'000'000 aufgenommen. Von diesem Darlehensbetrag war CHF 8'400'000 für den Erwerb der TargetCo aufgenommen worden, die restlichen CHF 2'600'000 waren hingegen für die Renovation der Immobilie bestimmt, welches die TargetCo in ihrem Alleineigentum hielt.
 

Im Nachgang zum Kauf hat die TargetCo ihre Muttergesellschaft AcquiCo absorbiert («Downstream-Merger»).
 

Die Steuerverwaltung des Kantons Genf hat für die Jahre nach der Fusion (2010 bis 2013) auf Ebene der TargetCo den verbuchten Zinsaufwand auf dem Darlehen – mit der Begründung, dass es sich nicht um geschäftsmässig begründeten Aufwand handle – teilweise aufgerechnet. Aufgerechnet wurde derjenige Zins, der für den Darlehensteil bezahlt wurde, welcher für den Kauf der TargetCo bestimmt war.

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Verlängerung der steuerlichen Verlustverrechnung auf zehn Jahre; Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Die Schweiz hat eine bedeutende steuerliche Änderung beschlossen: Die Frist für den steuerlichen Verlustvortrag wird von bisher sieben auf neu zehn Jahre verlängert. Ziel dieser Massnahme ist es, insbesondere Unternehmen, die von der Corona-Pandemie betroffen waren, sowie Startups mit langen Anlaufphasen steuerlich zu entlasten und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Schweiz zu stärken.

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News sur Fiscalité

23.03.2026

Chambers Europe Guide 2026

Bratschi AG im Chambers Europe Guide 2026 erneut ausgezeichnet – erstmaliges Ranking in zwei neuen Fachbereichen 

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25.11.2025

Scenic Group sichert sich Darlehen in Höhe von 535 Millionen US-Dollar und 200 Millionen Euro sowie eine revolvierende Kreditfazilität in Höhe von 90 Millionen US-Dollar

SGH2 LLC, eine Tochtergesellschaft der Scenic Group, hat einen Darlehensvertrag über 535 Millionen US-Dollar, einen Darlehensvertrag über 200 Millionen Euro und eine revolvierende Kreditfazilität in mehreren Währungen über 90 Millionen US-Dollar zur Refinanzierung ihrer bestehenden Verbindlichkeiten und für allgemeine Unternehmenszwecke abgeschlossen.

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24.11.2025

Bratschi unterstützt die Eigentümer beim Verkauf der IPS Gebäudetechnik AG an die bluu unit GmbH

Die Bratschi AG hat die beiden Eigentümer Kenan und Adnan Lisnjic beim Verkauf der IPS Gebäudetechnik AG an die bluu unit GmbH in (steuer-)rechtlicher Hinsicht unterstützt.

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