Nous fournissons à nos clientes et clients suisses et étrangers des solutions sur mesure. Grâce à nos excellentes relations avec les autorités fiscales suisses et avec des collègues spécialisés dans le monde entier, ainsi qu'à notre étroite collaboration avec les avocates et avocats de notre cabinet, nous protégeons notre clientèle des mauvaises surprises fiscales et juridiques. Nos clientes et clients sont des entreprises, des particuliers, des institutions financières, des investisseurs institutionnels et privés, des sociétés de personnes, des trusts, des successions, des family offices, des fondations ainsi que des ONG. Nos services comprennent notamment :
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Mit dem Entscheid A-1477/2024 vom 4. Juli 2025 hat das Bundesverwaltungsgericht («BVGer») eine für Holdinggesellschaften interessante Entscheidung gefällt. Sie betrifft die Frage, in welchem Umfang Vorsteuern auf Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Erwerben, Halten und Veräussern von Beteiligungen abziehbar sind. Zum Zeitpunkt des Entscheids war die neue MWST-Info 09 lediglich als Entwurf vom 10. Februar 2025 publiziert. Seit Herbst 2025 ist nun die neue MWST-Info 09 als Praxis der ESTV veröffentlicht (https://www.gate.estv.admin.ch/mwst-webpublikationen/public/pages/taxInfos/tableOfContent.xhtml?publicationId=1014743). Nachfolgend erläutern die Autoren, wie der ergangene Entscheid, welcher ans Bundesgericht («BGer») weitergezogen wurde und hängig ist, im Widerspruch zur neuen MWST-Info 09 steht.
Kürzlich ergangene Bundesgerichtsurteile zeigen exemplarisch auf, wie sich strafrechtliche Risiken im Bereich der Verrechnungssteuer verwirklichen können und wie unterschiedlich die Verantwortung je nach Rolle ausfällt. Interne Verantwortliche können persönlich für unterlassene Deklarationen haftbar gemacht werden, während externe Steuerberater zwar beraten dürfen, aber klare Grenzen einhalten müssen, um nicht selbst in den Fokus strafrechtlicher Ermittlungen zu geraten.
Das Bundesgericht hat im Zusammenhang mit Kapitaleinlagen und verrechnungssteuerrelevanten Kapitaleinlagereserven kürzlich einen weiteren wichtigen Entscheid gefällt.
SGH2 LLC, eine Tochtergesellschaft der Scenic Group, hat einen Darlehensvertrag über 535 Millionen US-Dollar, einen Darlehensvertrag über 200 Millionen Euro und eine revolvierende Kreditfazilität in mehreren Währungen über 90 Millionen US-Dollar zur Refinanzierung ihrer bestehenden Verbindlichkeiten und für allgemeine Unternehmenszwecke abgeschlossen.
Die Bratschi AG hat die beiden Eigentümer Kenan und Adnan Lisnjic beim Verkauf der IPS Gebäudetechnik AG an die bluu unit GmbH in (steuer-)rechtlicher Hinsicht unterstützt.
Die Viking Cruises Gruppe hat erfolgreich eine unbesicherte Anleihe im Gesamtvolumen von USD 1,7 Milliarden platziert.
BofA Securities, Inc., J.P. Morgan Securities LLC, Wells Fargo Securities, LLC, HSBC Securities (USA) Inc., Morgan Stanley & Co. LLC und UBS Securities LLC agierten als Joint Book-Running Managers.