The management of the legal questions arising in projects in the telecommunication, IT and energy sector, such as regulatory issues, the development of business fields and forms of cooperation, the outsourcing or privatization of activities and assets, are part of the repertoire of our lawyers in this Industry Group. Within the last decade, we achieved a leading role in the telecom and TV sector, in sector-specific data protection and compliance issues and in the structuring and execution of public-private partnerships that are common in these industries. We provide high-level advice on regulatory issues under public and private law as well as on international issues. And of course, our lawyers will also support you in courts and arbitration proceeding.
Contact Partner: Simon Osterwalder
Zusammen mit dem inzwischen bereits teilweise in Kraft getretenen Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien hat das Stimmvolk im Kanton Basel-Landschaft am 9. Juni 2024 auch eine Revision des kantonalen Energiegesetzes (EnG BL) angenommen. Mit der Änderung wurde das Netto-Null-Emissionsziel nunmehr auf kantonaler Stufe gesetzlich verankert. Dominiert wurde der Abstimmungskampf aber durch die Auseinandersetzungen über die Pflicht zum Einsatz erneuerbarer Energien beim Heizungsersatz. Diese wurde unter anderem neu ins Dekret zum Energiegesetz vom 26. Januar 2017 aufgenommen und stand darum gar nicht zur Abstimmung. Denn der Landrat (die Baselbieter Legislative) kann in Form des Dekrets, das nicht dem Referendum untersteht, Ausführungsbestimmungen erlassen. Exponenten der Gegnerschaft haben die Dekretsänderungen vom 19. Oktober 2023 beim Kantonsgericht angefochten. In seinem Urteil vom 11. September 2024 folgte das Kantonsgericht dem Landrat in drei von vier Punkten. Unter anderem wurde die Pflicht zum Ersatz fossiler Heizungen geschützt, diejenige zur Eigenstromerzeugung bei sämtlichen Neubauten hingegen aufgehoben. Die Beschwerdeführenden ziehen die Sache ans Bundesgericht weiter.